Schlagworte: biometrisch

Dem Antrag auf Erteilung eines Führerscheins ist jetzt ein biometrisch auswertbares Passfoto beizufügen

Am 30. Oktober 2008 ist die Vierte Verordnung zur Änderung der Fahrerlaubnis-Verordnung und anderer straßenverkehrsrechtliche Vorschriften vom 18. Juli 2008 in Kraft getreten (BGBl. I S. 1338 [PDF]). Nach Artikel 1 Nr. 13 der Verordnung wird § 21 Abs. 3 Nr. 2 der Fahrerlaubnisverordnung neugefasst. Dem Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis ist ein Lichtbild beizufügen, das den Bestimmungen der Passverordnung vom 19. Oktober 2007 entspricht. Zum Rest des Beitrags »

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