Führerschein und Fahrerlaubnis


(c) Viktor Mildenberger / Pixelio

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Wer auf öffentlichen Straßen ein Kraftfahrzeug führen will, benötigt hierfür eine Erlaubnis der zuständigen Behörde – also eine Fahrerlaubnis, die für unterschiedliche Fahrerlaubnisklassen erteilt wird (§ 2 Abs. 1 StVG). Um eine Fahrerlaubnis zu erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

1. ordentlicher Wohnsitz im Inland,
2. erforderliches Mindestalter,
3. Geeignetheit zum Führen von Kraftfahrzeugen,
4. Ausbildung nach dem Fahrlehrergesetz,
5. Nachweis der theoretischen und praktischen Prüfung,
6. Nachweis Erste-Hilfe-Kurs
7. keine anderweitige EU- Fahrerlaubnis der Klasse.

Als weitere Voraussetzungen können der Vorbesitz anderer Klassen oder Fahrpraxis in einer anderen Klasse erforderlich sein.

Die Fahrerlaubnis ist durch eine amtliche Bescheinigung nachzuweisen (§ 2 Abs. 2 StVG) – durch den Führerschein. Er ist der amtliche Nachweis darüber, dass man eine Fahrerlaubnis für eine oder mehrere Fahrerlaubnisklassen besitzt. Mit Aushändigung des Führerscheines, nach der erfolgreich absolvierten Fahrerlaubnisprüfung, wird die Fahrerlaubnis wirksam.

Übersichten der Fahrerlaubnisklassen finden sich auf der Internetseite des Bundesministerium für Verkehr sowie auf Wikipedia.

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