Schlagworte: eBay

AG München: Schnäppchen bleibt Schnäppchen

(c) Tommy S / Pixelio

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Ein Verkäufer bot auf der Internetplattform eBay einen Mitsubishi L 300 zum Startpreis von 2.100 Euro zum Verkauf an. Zu diesem Preis wurde allerdings kein Gebot abgegeben. Also stellte er das Auto ein zweites Mal ein, diesmal aber zu einem geringeren Startpreis. Der spätere Käufer gab ein Gebot über 100 Euro ab und erhielt die erfreuliche Nachricht von eBay, dass er als Höchstbietender das Auto erworben habe. Als der Käufer den Verkäufer anschrieb und sein Auto haben wollte, weigerte sich dieser, es heraus zu geben. Darauf hin erhob der Käufer Klage beim AG München. Zum Rest des Beitrags »

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LG München I: „Ein Griff ins Klo…“

Bei eBay hatte ein Sammler von antikem Spielzeug, ein Toilettenhäuschen für 2.247 Euro ersteigert. Allerdings handelte es sich entgegen seiner Erwartung nicht um das Original von Märklin, sondern um einen Nachbau aus den 80er Jahren. Der Sammler wollte das Geschäft nun gern rückgängig machen; der Verkäufer hingegen war mit dem erzielten Preis sehr zufrieden und dachte nicht im Traum daran. Das Amtsgericht und auch das Landgericht München wiesen die Klage des Sammlers auf Rückabwicklung des Kaufvertrages ab, da der Verkäufer dem enttäuschten Käufer keine falsche Zusicherung gemacht habe. Zum Rest des Beitrags »

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LG Krefeld: Gewährleistung trotz Privatverkauf auf eBay

Der später Beklagte bot als Privatperson seinen gebrauchten Plasmabildschirm über eBay unter Ausschluss der Gewährleistung zu einem Sofortpreis von 1.790,00 Euro zum Verkauf an. Nach seiner Beschreibung befand sich der Bildschirm in einem „Top Zustand“, das Display verfüge über keine nennenswerten Fehler. Der Kläger kaufte den Bildschirm, rügte einen Tag nach Abholung Einbrenn- bzw. Pixelfehler und erklärte kurz darauf den Rücktritt vom Vertrag. Zum Rest des Beitrags »

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LG Frankfurt am Main: Verkauf von 10 neuwertigen Bekleidungsstücken auf eBay begründet eine Vermutung für ein geschäftliches Handeln

Wegen der Verletzung von Markenrechten bei Verkäufen auf eBay wurde ein Verkäufer abgemahnt und später auf Zahlung der Abmahnkosten gerichtlich in Anspruch genommen. Dagegen wehrte sich der Verkäufer mit dem Einwand, nicht im geschäftlichen Verkehr gehandelt zu haben und beantragte zur Verteidigung gegen die Klage Prozesskostenhilfe. Das Landgericht Frankfurt am Main wies den Prozesskostenhilfeantrag mangels Erfolgsaussichten zurück. Zum Rest des Beitrags »

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Bestellt, bezahlt, betrogen?

Gute Vorbereitung ist der Schlüssel zum Erfolg, dachte sich offensichtlich ein Anbieter von Computerhardware und sammelte unter dem Namen „pc-hardware1“ bei eBay seit August 2007 zunächst gute Bewertungen. Anfangs schien es sich um einen seriösen Anbieter zu handeln, der seine Kunden ordnungsgemäß belieferte und sogar als geprüftes eBay-Mitglied zertifiziert war. Zum Rest des Beitrags »

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LG Karlsruhe: Voraussetzungen der Strafbarkeit wegen Hehlerei beim eBay-Kauf

Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen hat, kauft, um sich zu bereichern, macht sich nach § 259 StGB wegen Hehlerei strafbar. Das Amtsgericht Pforzheim hatte dementsprechend einen eBay-Käufer wegen Hehlerei zu einer Geldstrafe verurteilt, da dieser ein – wie sich später herausstellte, gestohlenes – Navigationssystem weit unter Neupreis von einem polnischen Anbieter erworben hatte. Die Verurteilung durch das Amtsgerichts Pforzheim fußte auf einer absurden Indizienkette, der Käufer hätte auf Grund des Startpreises von einem Euro, des extrem günstigen Endpreises und des Herkunftslandes des Verkäufers Verdacht schöpfen müssen. Zum Rest des Beitrags »

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AG Landstuhl – Gewährleistungsausschluss wegen grober Fahrlässigkeit bei eBay-Kauf

Kürzlich berichteten wir über eine Entscheidung des Landgericht Frankfurt am Main, (Urteil vom 31.01.2007, Az: 2-16 S 3/06), wonach bei Falschangaben in der Artikelbeschreibung im Rahmen einer Online-Versteigerung dem Käufer eines falschen Silberservice Anspruch auf Vertragsrückabwicklung und Schadensersatz zustehe. Das Amtsgericht Landstuhl hatte sich mit einem ähnlichen Fall zu beschäftigen, wies die Klage des Käufers allerdings mit Urteil vom 07.12.2006, Az: 3 C 444/06, ab. Zum Rest des Beitrags »

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LG Karlsruhe spricht eBay-Käufer vom Hehlereivorwurf frei

Kürzlich berichteten wir über einen eBay-Käufer eines Navigationsgerätes, der vom Amtsgericht Pforzheim wegen Hehlerei verurteilt worden war. Die Argumentation des Amtsgerichts war einfach und absurd. Der Käufer hätte auf Grund des extrem günstigen Preises und des Herkunftslandes des Verkäufers Verdacht schöpfen müssen. Zum Rest des Beitrags »

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LG Frankfurt am Main: Schadenersatz bei falscher Artikelbeschreibung im Rahmen einer Online-Versteigerung

Bei einer Internethandelsplattform wurde ein Teeservice zum Verkauf angeboten. Das Service war in der Rubrik „Kunst und Antiquitäten: Silber: 800 bis 925“ eingestellt und mit den Worten „Echt Silbernes Teeservice!! Neu!! TOP QUALITÄT“ beschrieben. Der Höchstbietende erwarb das Service zu einem Preis von 30,50 Euro. Wie sich herausstellte, war das Service gar nicht aus Silber, der Käufer verlangte daher Lieferung eines echten Silberservice, hilfsweise Schadensersatz in Höhe von 450,00 Euro, was der Differenz des bereits gezahlten Kaufpreises zum Marktwert eines echten Silberservice entspreche. Das Angebot der Verkäuferin, das Service gegen Rückzahlung des Kaufpreises und der Versandkosten zurückzunehmen, nahm der Käufer nicht an und klagte, als diese weder nachlieferte, noch zahlte. Zum Rest des Beitrags »

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eBay-Käufer wegen Hehlerei verurteilt – die seltsamen Rechtsansichten des Amtsgerichts Pforzheim

(c) tobman / Pixelio

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Wer eine Sache, die ein anderer gestohlen hat kauft, um sich zu bereichern, macht sich nach § 259 StGB wegen Hehlerei strafbar. Das Amtsgericht Pforzheim soll nach einem Bericht von Spiegel-Online vom 25.07.2007 nun einen eBay-Käufer wegen Hehlerei zu einer Gesamtgeldstrafe von 1.200 EUR verurteilt haben. Der Käufer habe ein – wie sich später herausstellte, gestohlenes – Navigationssystem (Neupreis 2.137 EUR) sehr günstig für nur 681 EUR erstanden, da die Ware aber aus Polen stammte, hätte er Verdacht schöpfen müssen, so die Begründung des Amtsgerichts. Zum Rest des Beitrags »

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