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BGH: Wo Vertu draufsteht, sollte auch Vertu drin sein

Die Beklagte bot auf der Internetplattform eBay im Rahmen einer Auktion unter Hinzufügung eines Fotos ein Handy zum Verkauf unter der Bezeichnung „Vertu Weiss Gold“ ohne Festlegung eines Mindestpreises zu einem Startpreis von 1 € an. Zur Beschreibung heißt es in dem Angebot, dass der Zustand gebraucht sei. Außerdem teilte die Beklagte dazu Folgendes mit: Zum Rest des Beitrags »

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LG München I: „Ein Griff ins Klo…“

Bei eBay hatte ein Sammler von antikem Spielzeug, ein Toilettenhäuschen für 2.247 Euro ersteigert. Allerdings handelte es sich entgegen seiner Erwartung nicht um das Original von Märklin, sondern um einen Nachbau aus den 80er Jahren. Der Sammler wollte das Geschäft nun gern rückgängig machen; der Verkäufer hingegen war mit dem erzielten Preis sehr zufrieden und dachte nicht im Traum daran. Das Amtsgericht und auch das Landgericht München wiesen die Klage des Sammlers auf Rückabwicklung des Kaufvertrages ab, da der Verkäufer dem enttäuschten Käufer keine falsche Zusicherung gemacht habe. Zum Rest des Beitrags »

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