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LAG Berlin-Brandenburg – Bezahlung nach Lebensaltersstufen im BAT stellt eine Altersdiskriminierung dar und ist nach dem AGG unzulässig

Das seit 2004 geltende Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der Rasse, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern. Dazu stehen den durch das Gesetz geschützten Personen Rechtsansprüche gegen Arbeitgeber und Private zur Seite, wenn diese ihnen gegenüber gegen die gesetzlichen Diskriminierungsverbote verstoßen. Zum Rest des Beitrags »

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