Schlagworte: Bewerbung

LAG Baden-Württemberg – Keine Diskriminierung nach dem AGG, wenn es an einer subjektiv ernsthaften Bewerbung fehlt

Als „AGG-Hopping“ wird eine finanziell motivierte Pseudobewerbung bezeichnet. Seit das neue Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz in Kraft ist, bewerben sich Menschen mit dem Ziel, den sie ablehnenden Arbeitgeber anschließend wegen angeblicher Verstöße zu verklagen und eine Entschädigung von bis zu drei Monatsgehältern der ausgeschriebenen Position zu erhalten. Zum Rest des Beitrags »

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