Schlagworte: Schadenerdatz

LAG Berlin-Brandenburg – GEMA wegen Bevorzugung von Männern verurteilt

Die GEMA hatte 2006 den Posten des Personaldirektors ohne jede Ausschreibung an einen Mann vergeben, der bis dahin die Personalabteilung des Unternehmens in München geleitet hatte. Die Abteilungsleiterin der Personalabteilung in Berlin fühlte sich bei der Beförderung übergangen, weil sie sich als gleichrangig qualifiziert ansah und zudem länger als der Konkurrent im Unternehmen gearbeitet hatte und klagte u.a. auf Zahlung der Differenz ihrer Vergütung zu der des beförderten Konkurrenten und Schadenersatz. Zum Rest des Beitrags »

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