Schlagworte: Frauentag

Arbeitsgericht Hamburg – Kündigung am Weltfrauentag stelle keine geschlechtsspezifische Diskriminierung dar

Eine Arbeitnehmerin war für sechs Monate befristet als Softwareentwicklerin tätig. Der Arbeitsvertrag sah die Möglichkeit einer Kündigung vor. Als die Arbeitnehmerin anstelle eine ihr zugewiesene Aufgabe zu erledigen, lieber darüber mit dem Vorstand diskutieren wollte, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis am 08.03.2007 fristgemäß zum 22.03.2007. Zum Rest des Beitrags »

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