Schlagworte: Darlegungslast

BGH: Wenn Touris nerven

Wenn es nach der Berichterstattung der Presse zur aktuellen Entscheidung des BGH geht, darf man seine Miete mindern, wenn im Haus Touristen wohnen. Das ist natürlich Unsinn und das hat der BGH auch ausdrücklich verneint. Der BGH hat lediglich eine Entscheidung darüber getroffen, in welchem Umfang Mieter Mängel an der Mietsache darzulegen haben. Hintergrund war, dass in einem Mehrfamilienhaus in Berlin-Mitte an Touristen Ferienwohnungen vermietet wurden. Zum Rest des Beitrags »

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LArbG Berlin-Brandenburg: Was ist Mobbing

Die 1964 geborene Klägerin arbeitete seit Januar 1992 als Senior Consultant bei der Beklagten. Auf Grund einer Vereinbarung in 2001 leistete die Klägerin als Competence Teamleiterin sog. Telearbeit. In den Jahren 2002 und 2003 unternahmen zwei unmittelbare Vorgesetzte der Klägerin insgesamt drei Versuche, diese Vereinbarung zu widerrufen. Im Dezember 2003 wurde schließlich eine Weiterführung der Telearbeit vereinbart, wobei die Klägerin verbindlich zusicherte, März 2004 an zwei Tagen pro Woche im Büro anwesend zu sein. Zum Rest des Beitrags »

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