BGH – Ob das Fahrzeug repariert werden kann oder ein Totalschaden vorliegt, richtet sich nach den Bruttowerten

Der Kläger verlangte von der Kfz-Haftpflichtversicherung nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nach einer erfolgten Zahlung weiteren Schadensersatz. Nach dem vom Kläger in Auftrag gegebenen Gutachten betrugen die Reparaturkosten 3.572,40 € netto (4.251,16 € brutto) und der Wiederbeschaffungswert incl. Mehrwertsteuer 4.200,00 €. Der Kläger verlangte von der Versicherung daraufhin Ersatz der Nettoreparaturkosten zuzüglich 25,00 € Unfallkostenpauschale. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare

OLG Hamm – Zeitschätzung eines Polizeibeamten bei gezielter Überwachung ist ausreichend für die Annahme eines qualifizierten Rotlichtverstoßes

(c) Bernd Boscolo / Pixelio

B. Boscolo/Pixelio

Das Amtsgericht Minden hatte den Betroffenen wegen eines Rotlichtverstoßes von mehr als einer Sekunde zu einer Geldbuße von 187,50 Euro verurteilt und ein einmonatiges Fahrverbot angeordnet. Ein Polizeibeamter hatte eine gezielte Rotlichtüberwachung durchführt und gab an, dass er ca. 12 -13 Meter entfernt von der Haltelinie gestanden und freie Sicht auf die Ampelanlage gehabt habe. Zum Zeitpunkt des Überfahrens der Haltelinie durch den Betroffenen habe die Ampel schon zwei Sekunden „rot“ gezeigt. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

BSG – Pflicht zur Verwertung von Lebensversicherungen vor Bezug von ALG II (Harzt IV) kann bei langjährig Selbständigen eine besondere Härte bedeuten

Die 1950 geborene schwerbehinderte Klägerin, die überwiegend selbständig tätig war, ohne Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet zu haben, beantragte im Dezember 2005 bei dem beklagten Grundsicherungsträger Arbeitslosengeld II. Sie verfügte seinerzeit über sieben Kapitallebensversicherungen mit einem Rückkaufwert von ca 80.000 Euro, weswegen die Beklagte den Antrag der Klägerin ablehnte. Die dagegen erhobene Klage blieb in den Vorinstanzen ohne Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

Keine Kommentare

BVerfG – Mehr als zwei Familiennamen braucht kein Mensch

Die Regelung des § 1355 Absatz 4 BGB sieht vor, dass Ehegatten bei der Eheschließung durch Erklärung gegenüber dem Standesamt einen gemeinsamen Familiennamen und damit Ehenamen bestimmen sollen. Dabei können sie zwischen dem Geburtsnamen oder den bisher geführten Namen der Frau oder des Mannes wählen. Wählen sie keinen gemeinsamen Ehenamen, trägt jeder Ehegatte nach der Eheschließung seinen Namen weiter. Entscheiden sich die Ehegatten für einen Ehenamen, dann kann der Ehegatte, dessen Name nicht zum Ehenamen bestimmt wurde, den eigenen Namen dem Ehenamen als Begleitname voranstellen oder anfügen. Zum Rest des Beitrags »

,

Keine Kommentare

VG Berlin – Betrieb eines Bordells im Mischgebiet ausnahmsweise zulässig

Der „Salon Prestige“ darf weiter betrieben werden. Dies ist das Ergebnis des gestrigen Ortstermins und der anschließenden mündlichen Verhandlung der 19. Kammer des Verwaltungsgerichts Berlin. Die Kammer hat auf der Grundlage einer umfangreichen Beweisaufnahme, insbesondere durch die Vernehmung sachverständiger Zeugen, die ausnahmsweise Zulässigkeit der prostitutiven Einrichtung der Klägerin in Berlin-Halensee festgestellt. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare

BGH – Kein Ausgleichsanspruch nach der Fluggastrechteverordnung wegen „Nichtbeförderung“ bei verpasstem Anschlussflug

(c) Manfred Walker / Pixelio

M.Walker/Pixelio

Der Bundesgerichtshofs hat entschieden, dass einem Fluggast keine pauschalierte Ausgleichszahlung nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates über eine gemeinsame Regelung für Ausgleichs- und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen (im Folgenden: Verordnung) zusteht, wenn er einen Anschlussflug nicht erreicht. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare

BGH – Kein heimliches Abhören von Gesprächen eines Beschuldigten mit seiner Ehefrau während der U-Haft

Das Landgericht Kempten hat den Angeklagten am 1. August 2008 unter anderem wegen Mordes, begangen aus niedrigen Beweggründen, zu einer lebenslangen Gesamtfreiheitsstrafe verurteilt. Nach den Feststellungen des Landgerichts heiratete der Angeklagte, ein marokkanischer Staatsangehöriger, im Jahr 2006 seine auch aus Marokko stammende, in Deutschland lebende Ehefrau und zog zu ihr nach Kempten. Dort besuchte er ab Oktober 2006 einen Deutschkurs. Zwischen dem Angeklagten und seiner ebenfalls verheirateten Deutschlehrerin, dem späteren Opfer der Tat, entwickelte sich schon bald eine außereheliche intime Beziehung. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

Keine Kommentare

BGH – Ist die Wohnung zu klein, kann fristlos gekündigt werden

Die Kläger waren seit 2002 Mieter einer Wohnung des Beklagten. Über ihren Anwalt erklärten die Kläger im Januar 2005 die fristlose Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zum April, weil die Wohnfläche um mehr als 10 % von der mit „ca. 100 m²“ vereinbarten Wohnfläche abweiche. Ferner verlangten die Mieter überzahlte Miete in Höhe von ca. 5.000 Euro zurück und erhoben Klage beim Amtsgericht. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

OLG Koblenz – Werte verschiedener vom Verkehrsteilnehmer konsumierter Betäubungsmittel (THC/Amphetamin) dürfen nicht einfach addiert werden

(c) andrea mertes / Pixelio

A. Mertes/Pixelio

In der einem Kraftfahrzeugführer entnommenen Blutprobe wurden 0,8 ng/mL THC und 14 ng/mL Amphetamin festgestellt. Trotzdem die einzelnen Substanzen für sich genommen die für eine Anwendbarkeit des § 24a Abs. 2 StVG geltenden Grenzwerte nicht erreichten, verurteilte das Amtsgericht den Kraftfahrzeugführer wegen fahrlässigen Führens eines Pkw unter der Wirkung von Cannabis und Amphetamin, indem es die Werte einfach addierte. Hiergegen legte der Kraftfahrer erfolgreich Rechtsbeschwerde zum OLG Koblenz ein. Zum Rest des Beitrags »

, , , , , ,

Keine Kommentare

OLG Hamburg – keinen Strafbarkeit wegen Unfallflucht bei Unkenntnis einer Beteiligung

Ein Lkw-Fahrer fuhr mit seinem Lkw in Hamburg stadteinwärts und streifte dabei unbemerkt mit seinem rechten Außenspiegel den linken Außenspiegel eines auf der rechten Nebenspur fahrenden anderen Lkw, der dabei beschädigt wurde. Der Lkw-Fahrer fuhr weiter und kam erst an einer Ampel etwa 1,5 Kilometer vom Ort des Unfallereignisses entfernt, zum stehen. Vom Geschädigten verfolgt und nunmehr auf den Unfall aufmerksam gemacht, setzte der Lkw-Fahrer seine Fahrt fort. Erst an einer weiteren Kreuzung konnte der Geschädigte den Lkw-Fahrer stoppen, indem er sich mit seinem Fahrzeug vor dessen Fahrzeug stellte. Zum Rest des Beitrags »

,

Keine Kommentare