Schlagworte: Wohnfläche

BGH – Keine zusätzliche Toleranzschwelle bei „ca.“-Zusatz zur Wohnfläche

Der Bundesgerichtshof hat entschied, dass bei der Berechnung der Mietminderung wegen Unterschreitung der im Mietvertrag angegebenen Wohnfläche auch dann keine zusätzliche Toleranzschwelle zu berücksichtigen ist, wenn die Wohnflächenangabe im Vertrag einen „ca.“-Zusatz enthält. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Mieterhöhung bei Flächenabweichung in Mietwohnung

Die Beklagte ist Mieterin einer Wohnung der Klägerin in Hamburg. In dem Mietvertrag ist die Wohnfläche mit 55,75 qm angegeben. Die tatsächliche Wohnfläche beträgt 51,03 qm. Mit Schreiben vom 24. November 2006 hat die Klägerin von der Beklagten die Zustimmung zu einer Mieterhöhung von 360,47 € auf 432,56 € entsprechend 7,76 € je qm ab dem 1. Februar 2007 verlangt. Sie hat dabei die im Mietvertrag angegebene Wohnfläche von 55,75 qm zugrunde gelegt. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Ist die Wohnung zu klein, kann fristlos gekündigt werden

Die Kläger waren seit 2002 Mieter einer Wohnung des Beklagten. Über ihren Anwalt erklärten die Kläger im Januar 2005 die fristlose Kündigung, hilfsweise die ordentliche Kündigung des Mietverhältnisses zum April, weil die Wohnfläche um mehr als 10 % von der mit „ca. 100 m²“ vereinbarten Wohnfläche abweiche. Ferner verlangten die Mieter überzahlte Miete in Höhe von ca. 5.000 Euro zurück und erhoben Klage beim Amtsgericht. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Wohnflächenberechnung unter anteiliger Einbeziehung von Dachterrassenflächen

Die Beklagte ist Mieterin einer Maisonettewohnung des Klägers in Köln. Die Miete ist mit 1.000 € monatlich zzgl. einer Betriebskostenpauschale von 180 € vereinbart. Die Wohnungsgröße ist im Mietvertrag mit „ca. 120 m²“ angegeben. Die Parteien sind sich darüber einig, dass die Wohnfläche der Innenräume 90,11 m² beträgt. Zu der Wohnung gehören zwei Dachterrassen mit Grundfläche von 25,20 m² und von 20 m². Zum Rest des Beitrags »

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BGH – ordnungsgemäße Betriebskostenabrechnung trotz wechselnder Flächen- und Verbrauchsangaben

Der Kläger ist Vermieter einer von den Beklagten gemieteten Sechs-Zimmer-Wohnung in Berlin. Mit der Klage verlangt er Nachzahlung von Betriebskosten aufgrund von Nebenkostenabrechnungen für die Abrechnungszeiträume 1998/1999 bis 2000 und 2002 bis 2004. Die Flächenangaben, die für die Abrechnung der Heizungs- und Warmwasserkosten maßgeblich sind, wechselten in den jeweils auf ein Jahr bezogenen Abrechnungen mehrfach in erheblicher Weise. Erhebliche Unterschiede wiesen darüber hinaus auch die Angaben in den einzelnen Jahresabrechnungen über den gesondert abgerechneten Heizölverbrauch einer in dem Anwesen betriebenen Wäscherei auf. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Abrechnung der Wasserkosten nach Wohnfläche, wenn nicht alle Wohnungen mit einem Wasserzähler ausgerüstet sind

Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter einer Wohnung bei der Betriebskostenabrechnung die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung verbrauchsabhängig abrechnen muss oder ob er den Anteil der Wohnfläche zugrunde legen darf, wenn – bis auf eine – alle übrigen Wohnungen im Gebäude mit einem Wasserzähler ausgerüstet sind. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Mieterhöhung bei abweichender Wohnungsgröße

(c) Victor Mildenberger / Pixelio

Mildenberger/Pixelio

Gemäß § 558 BGB kann der Vermieter vom Mieter unter bestimmten Voraussetzungen Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zu örtlichen Vergleichsmiete verlangen. Maßgebend hierfür ist insbesondere die Größe der Wohnung (§ 558 Abs. 2 Satz 1 BGB). Der unter anderem für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte über die Frage zu entscheiden, ob es für die Berechnung einer zulässigen Mieterhöhung auf die tatsächliche oder auf die im Vertrag angegebene Wohnfläche ankommt, wenn die tatsächliche Wohnungsgröße die im Vertrag angegebene überschreitet. Zum Rest des Beitrags »

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