Kategorie Arbeitsrecht

LAG Rheinland-Pfalz – Verdachtskündigung bei Kassenfehlbestand nur bei eindeutigen Indizien

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte über die Rechtmäßigkeit einer sog. Verdachtskündigung zu entscheiden. In der Kasse einer Waschanlage fehlte Geld, es wurde eine Differenz zwischen der Anzahl der ausgegebenen Waschmünzen und den Einnahmen festgestellt. Dem verdächtigten Arbeitnehmer wurde daraufhin wegen des Verdachts der Unterschlagung fristlos, hilfsweise ordentlich aus personenbedingten Gründen gekündigt. Zum Rest des Beitrags »

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LAG Köln – Gehaltsabrechnung stellt kein Schuldanerkentnis des Arbeitgebers dar

Eine Verdienstabrechnung stellt mangels Einhaltung der gesetzlichen Schriftform (§§ 781, 126 BGB) kein abstraktes Schuldanerkenntnis im Sinne des § 781 BGB dar. Dies entschied das Landesarbeitsgericht Köln mit Urteil vom 01.06.2007 – 11 Sa 1329/06 – im Anschluss an ein Urteil des Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz vom 09.10.2002 – 9 Sa 654/02 (MDR 2003, 159). Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Kein unbefristeten Arbeitsverhältnisses nach § 15 Abs. 5 TzBfG bei rechtzeitigem Widerspruch

Nach § 15 Abs. 5 TzBfG gilt ein befristetes Arbeitsverhältnis als auf unbestimmte Zeit verlängert, wenn es nach Ablauf der Zeit, für die es eingegangen ist, mit Wissen des Arbeitgebers fortgesetzt wird. Zum Rest des Beitrags »

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Arbeitszeit

(c) Uwe Steinbrich / Pixelio

Steinbrich/Pixelio

Die Länge der Arbeitszeit, der Zeit, in der einer entlohnten Tätigkeit nachgegangen wird, ist in der Regel im Arbeitsvertrag festgelegt. Auch aus einem Tarifvertrag bzw. einer vergleichbare Regelung kann sich die Arbeitszeit ergeben. Im Zweifel gilt die betriebsübliche Arbeitszeit. Die Arbeitszeit hat direkten Einfluss auf die Berechnung des Arbeitslohns. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Klagefrist bei außerordentlicher Kündigung innerhalb der Wartezeit

Kündigt der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis innerhalb der sechsmonatigen Wartezeit des § 1 Abs. 1 KSchG außerordentlich, hat der Arbeitnehmer, der die Unwirksamkeit der Kündigung geltend machen will, gem. § 13 Abs. 1 Satz 2, § 4 Satz 1 KSchG innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung Kündigungsschutzklage zu erheben. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Abfindung nach § 1a KSchG vor Ablauf der Kündigungsfrist nicht vererbbar

Nach der im Jahre 2004 eingeführten Vorschrift des § 1a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung in Höhe eines halben Monatsgehaltes pro Beschäftigungsjahr, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt, der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht klagt und der Arbeitgeber mit der Kündigung auf das Bestehen des Anspruchs hingewiesen hat. Dieser Abfindungsanspruch entsteht, wie der Zweite Senat des Bundesarbeitsgerichts (…) entschieden hat, erst mit Ablauf der Kündigungsfrist und ist deshalb vorher nicht vererblich. Zum Rest des Beitrags »

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Mindestlohnpflicht für Gebäudereiniger zum 01.07.2007 in Kraft

Am 01.07.2007 ist das Erste Gesetz zur Änderung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 25.04.2007 in Kraft getreten (BGBl. I S. 576). Mit diesem Gesetz werden in- und ausländische Arbeitnehmer des Gebäudereinigerhandwerks in das Arbeitnehmer-Entsendegesetz einbezogen. Dies hat zur Folge, dass Arbeitgeber verpflichtet sind, einen tarifvertraglichen Mindestlohn zu zahlen. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Namensliste bei Änderungskündigung kehrt die Beweislast zugunsten des Arbeitgebers

Im Kündigungsschutzprozess muss regelmäßig der Arbeitgeber die Tatsachen beweisen, die die Kündigung bedingen (§ 1 Abs. 2 Satz 4 KSchG). Anders kann es bei Betriebsänderungen (z.B. Stilllegungen, Verlegungen, grundlegenden Änderungen der Organisation) sein: Vereinbaren in einem solchen Fall Arbeitgeber und Betriebsrat einen sog. Interessenausgleich und bezeichnen darin die zu Kündigenden namentlich, so ändert sich nach dem Gesetz (§ 1 Abs. 5 KSchG) die beweisrechtliche Lage zu Gunsten des Arbeitgebers. Zum Rest des Beitrags »

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Die Haftung des Arbeitnehmers für Schäden

Der Grundsatz, dass jeder für sein Verhalten verantwortlich gemacht werden kann, gilt auch im Arbeitsverhältnis. Ein Arbeitnehmer haftet daher für Schäden, die er seinem Arbeitgeber im Rahmen der betrieblichen Tätigkeit zugefügt hat. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Befristung eines Arbeitsvertrags – Schriftformerfordernis

Vereinbaren die Arbeitsvertragsparteien zunächst nur mündlich die Befristung eines Arbeitsvertrags, so ist die Befristungsabrede unwirksam und ein unbefristeter Arbeitsvertrag geschlossen, denn nach § 14 Abs. 4 TzBfG bedarf die Befristung eines Arbeitsvertrags zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Zum Rest des Beitrags »

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