Schlagworte: Fehlbestand

LAG Rheinland-Pfalz – Verdachtskündigung bei Kassenfehlbestand nur bei eindeutigen Indizien

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte über die Rechtmäßigkeit einer sog. Verdachtskündigung zu entscheiden. In der Kasse einer Waschanlage fehlte Geld, es wurde eine Differenz zwischen der Anzahl der ausgegebenen Waschmünzen und den Einnahmen festgestellt. Dem verdächtigten Arbeitnehmer wurde daraufhin wegen des Verdachts der Unterschlagung fristlos, hilfsweise ordentlich aus personenbedingten Gründen gekündigt. Zum Rest des Beitrags »

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