Schlagworte: Verdachtskündigung

Bundesarbeitsgericht – Außerordentliche Verdachtskündigung – Anhörung des Arbeitnehmers

Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts kann nicht nur die vollendete Tat, sondern auch der schwerwiegende Verdacht einer strafbaren Handlung oder sonstigen schweren Pflichtverletzung einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung bilden. Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer vor Ausspruch der Kündigung zu den gegen ihn bestehenden Verdachtsmomenten anhören. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Kündigung wegen des Verdachts eines Versicherungsbetrugs durch vorsätzliche Unfallverursachung

(c) Torsten Bogdenand / Pixelio

Bogdenand/Pixelio

Die vier Kläger waren bei der beklagten Landeshauptstadt als Kraftfahrer von Müllfahrzeugen beschäftigt. Sie verursachten zahlreiche Unfälle, die über die Versicherung G. abgerechnet wurden. Wegen des Verdachts, ein Teil dieser Unfälle sei vorsätzlich in Betrugsabsicht herbeigeführt worden, erstattete die G. Strafanzeige. Am 16. September 2004 hörte die von der Ermittlungsbehörde über Einzelheiten informierte Beklagte die Kläger an. Alle bestritten die Vorwürfe. Nach Beteiligung des Personalrats kündigte die Beklagte die Arbeitsverhältnisse fristlos und vorsorglich fristgerecht. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesarbeitsgericht – Verzicht auf eine Kündigungsschutzklage ohne Gegenleistung stellt eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers dar

Eine Arbeitnehmerin war seit 1998 bei dem beklagten Drogerieunternehmen Sch. als Verkäuferin/Kassiererin in Teilzeit angestellt. Ihre monatliche Bruttovergütung betrug 456,00 Euro. Am 16. April 2004 wurde festgestellt, dass die Tageseinnahmen der beiden letzten Tage aus dem Tresor verschwunden waren. Nachdem eine mehrstündige Befragung der drei Mitarbeiterinnen, die in der fraglichen Zeit den Tresorschlüssel in Besitz hatten, den Tathergang nicht aufgeklärt hatte, wurde allen drei Mitarbeiterinnen fristlos gekündigt. Zum Rest des Beitrags »

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LAG Rheinland-Pfalz – Verdachtskündigung bei Kassenfehlbestand nur bei eindeutigen Indizien

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz hatte über die Rechtmäßigkeit einer sog. Verdachtskündigung zu entscheiden. In der Kasse einer Waschanlage fehlte Geld, es wurde eine Differenz zwischen der Anzahl der ausgegebenen Waschmünzen und den Einnahmen festgestellt. Dem verdächtigten Arbeitnehmer wurde daraufhin wegen des Verdachts der Unterschlagung fristlos, hilfsweise ordentlich aus personenbedingten Gründen gekündigt. Zum Rest des Beitrags »

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