Schlagworte: Richtervorbehalt

Staatsanwaltschaft Potsdam stellt Trunkenheitsverfahren nach Anordnung der Blutentnahme durch Polizei ein

(c) tommyS / Pixelio

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Unser Mandant radelte nach einem feucht-fröhlichen Dorffest gegen 20 Uhr die paar Meter nach Hause, als er ob seiner doch recht ausholenden Fahrweise einer Polizeistreife auffiel. Die hielten ihn an, ließen ihn pusten und Bingo, der Dräger zeigte 1,83 Promille an. Zum Rest des Beitrags »

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Die Polizei in Bad Oldesloe und der Richtervorbehalt

An einem Wochentag um die Mittagszeit herum führten Beamte der Polizeidirektion Bad Oldesloe eine allgemeine Verkehrskontrolle durch. Unsere Mandantin fiel durch gerötete Bindehäute und verlangsamte Pupillenreaktion auf. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf THC. Die Beamten ordneten wegen „Gefahr im Verzuge“ eine Blutentnahme an. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Celle – Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei bei erheblicher Alkoholisierung

Gegen 16.45 Uhr fuhr der spätere Angeklagte mit einem Lkw, obwohl er mit einer festgestellten Blutalkoholkonzentration von mindestens 2,66 g ‰ absolut fahruntauglich war. Ein Polizeibeamter war dem Angeklagten ca. 3 km hinterhergefahren und hatte beobachtet, wie dieser relativ langsam und in Schlangenlinien fuhr. Ein Atemalkoholtest ergab einen Wert von 3,08 g ‰. Zum Rest des Beitrags »

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LG Limburg – Nicht ohne meine Akte!

Das Amtsgericht Limburg hatte einem Beschuldigten nach einer Trunkenheitsfahrt durch Beschluss (§ 111a StPO) vorläufig die Fahrerlaubnis entzogen. Um 2.25 Uhr habe er mit seinen Pkw im Zustand alkoholbedingter Fahruntüchtigkeit – ein Alkoholatemtest ergab einen Wert von 0,80 ‰, die anschließende Blutentnahme eine Blutalkoholkonzentration von 1,23 ‰ – am Straßenverkehr teilgenommen. Eine richterliche Anordnung der Blutentnahme war von den Beamten nicht eingeholt worden, der Beschuldigte wandte sich mit seiner Beschwerde daher gegen die Verwertung des Blutalkoholgutachtens. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht – Anordnung einer Blutentnahme durch Polizei bei Fahrt unter Cannabiseinfluss wenn Bereitschaftsrichter 1 ½ Stunden nicht erreichbar ist

Das Amtsgericht Tiergarten hatte den Betroffenen wegen fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen § 24 a Abs. 2 und 3 StVG zu einer Geldbuße in Höhe von 500,00 Euro verurteilt und gegen ihn nach § 25 StVG ein Fahrverbot von drei Monaten angeordnet. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen richtete sich ohne Erfolg gegen die Anordnung der Blutentnahme durch die Polizei, hatte beim Kammergericht aber lediglich hinsichtlich der verhängten Geldbuße vorläufigen Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – In Bielefeld und Umgebung müssen Richter auch nachts erreichbar sein

Der Angeklagte wurde in einer dunklen Ecke in unmittelbarer Nähe einer Asylbewerberunterkunft von Polizeibeamten kontrolliert. Bei der Überprüfung der Personalien wurde bei dem Angeklagten ein starker Cannabisgeruch festgestellt. In seinem Rucksack wurden dann ein Etui mit Marihuana, zwei Klemmverschlusstüten mit Marihuana, 13 weitere Klemmtüten ohne Inhalt sowie zwei Tüten mit Hanfsamen vorgefunden und sichergestellt. Zum Rest des Beitrags »

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Kammergericht – (noch) kein Beweisverwertungsverbot bei Anordnung einer Blutentnahme durch Polizei

Während zahlreiche Oberlandesgerichte sich in jüngster Zeit erfreulich klar für ein Beweisverwertungsverbot bei der Anordnung einer Blutentnahme durch die Polizei ausgesprochen haben, zeigt sich das Kammergericht in einer aktuellen Entscheidung noch unentschlossen und hält sich die Möglichkeit offen, künftig anders zu entscheiden. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Celle – Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei auch bei Drogen

(c) manwalk / Pixelio

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Bei einer Polizeikontrolle stellten die eingesetzten Beamten bei dem betroffenen Kraftfahrer eine verlangsamte Pupillenreaktion bei Lichteinfall fest, worauf der Betroffene auf Befragen mitteilte, gelegentlich Haschisch zu konsumieren. Ein mit seinem Einverständnis durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf  THC. Daraufhin ordnete einer der Beamten eine Blutentnahme zur Feststellung von Drogen im Blut an. Den Versuch, eine richterliche Entscheidung zu erlangen, unternahm er nicht, da nach seiner Ansicht infolge des damit verbundenen Zeitverzuges das Untersuchungsergebnis verfälscht worden wäre. Die Untersuchung der Blutprobe ergab einen THC-Gehalt von 10 ng/ml Blut. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Dresden – Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei

Das Amtsgericht Hohenstein-Ernstthal sprach eine Angeklagte vom Vorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Verkehr frei, da es sich an der Verwertung der festgestellten Blutalkoholkonzentration gehindert sah. Hiergegen legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Das OLG Dresden sah mit zutreffender Begründung keinen Anlass, das freisprechende Urteil des Amtsgerichts aufzuheben. Zum Rest des Beitrags »

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BVerfG – Beweismittel können auch nach rechtswidriger Wohnungsdurchsuchung verwertet werden

(c) tommyS / Pixelio

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Das Amtsgericht München ordnete die Durchsuchung der Wohnungen des Beschwerdeführers im Rahmen eines Ermittlungsverfahrens wegen eines Verstoßes gegen das Markenrecht zum Zwecke der Beschlagnahme von Rechneranlagen sowie von weiteren Unterlagen an. Bei den Durchsuchungen fand die Polizei keine Beweismittel, die im Zusammenhang mit diesem Tatvorwurf standen. Das Ermittlungsverfahren wegen des Verstoßes gegen das Markenrecht wurde daher eingestellt. Zum Rest des Beitrags »

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