Schlagworte: Rechtsschutzversicherung

AG Düsseldorf – Rechtsschutzversicherung muss Deckung für negative Feststellungsklage gewähren

Der Mandant eines Kollegen, Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin bekam eine Zahlungsaufforderung von der Content Service Ltd. aus Mannheim, er soll eine dieser dubiosen Webseiten besucht und dabei ein Abo abgeschlossen haben. Nachdem vom Anbieter auf anwaltliche Aufforderung kein Verzicht auf die angeblich bestehende Forderung erklärt wurde, wollte der Kollege negative Feststellungsklage erheben. Da der Mandant des Kollegen Richter eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und auch seine Prämien immer brav bezahlt hatte, sollte die Versicherung die Übernahme der Kosten erklären. Tat sie aber nicht. Der Mandant des Kollegen sollte gefälligst abwarten, bis er mit einem gerichtlichen Mahnverfahren überzogen wird. Zum Rest des Beitrags »

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LSG Schleswig-Holstein – Der durch eine Selbstbeteiligung nicht gedeckte Kostenanteil einer Rechtsschutzversicherung kann Gegenstand eines PKH- Antrages sein

Mit dem Ziel einen höheren Grad der Behinderung feststellen zu lassen, hatte der Kläger vor dem Sozialgericht Klage erhoben und beantragt, ihm Prozesskostenhilfe über die Höhe der mit seiner Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung von 153,00 Euro zu bewilligen. Er sei nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, diese Kosten selbst zu tragen. Das Sozialgericht lehnte den Antrag ab, der Kläger sei rechtsschutzversichert und könne auf diese zurückgreifen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Celle – Rechtsschutzversicherung ist bei einer Studienplatzklage eintrittspflichtig

Die Zentralstelle für die Vergabe von Studienplätzen hatte einen Studienplatzbewerber für das Fach Humanmedizin abgelehnt. Mit der Begründung, die Hochschulen schöpften ihre tatsächlichen Kapazitäten nicht aus, beantragte der abgelehnte Bewerber daraufhin einstweiligen Rechtsschutz bei verschiedenen Verwaltungsgerichten. Im gerichtlichen Verfahren müssen die Hochschulen ihre Berechnungskriterien offen legen. Ergibt sich dann, dass tatsächlich Kapazitäten vorhanden sind, werden die entsprechend freien Studienplätze verlost. Zum Rest des Beitrags »

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AG München – Bauausschlussklausel gilt auch im bauordnungsrechtlichen Bußgeldverfahren

Der spätere Kläger hatte bei einem Versicherungsunternehmen eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. In den Versicherungsbedingungen war, wie üblich, vereinbart, dass kein Rechtsschutz besteht für Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang stehen mit der Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die sich im Eigentum des Versicherten befinden (sog. Bauausschlussklausel). Zum Rest des Beitrags »

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