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AG Düsseldorf – Rechtsschutzversicherung muss Deckung für negative Feststellungsklage gewähren

Der Mandant eines Kollegen, Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin bekam eine Zahlungsaufforderung von der Content Service Ltd. aus Mannheim, er soll eine dieser dubiosen Webseiten besucht und dabei ein Abo abgeschlossen haben. Nachdem vom Anbieter auf anwaltliche Aufforderung kein Verzicht auf die angeblich bestehende Forderung erklärt wurde, wollte der Kollege negative Feststellungsklage erheben. Da der Mandant des Kollegen Richter eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und auch seine Prämien immer brav bezahlt hatte, sollte die Versicherung die Übernahme der Kosten erklären. Tat sie aber nicht. Der Mandant des Kollegen sollte gefälligst abwarten, bis er mit einem gerichtlichen Mahnverfahren überzogen wird. Zum Rest des Beitrags »

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