Schlagworte: Prozesskostenhilfe

Was ist Prozesskostenhilfe und was deckt diese ab?

Auf Antrag kann in einem Rechtsstreit Prozesskostenhilfe (PKH) für das gesamte Verfahren oder für einzelne Anträge gewährt werden, wenn für den Fall einer beabsichtigten Klage  oder im umgekehrten Fall die Verteidigung gegen eine Klage hinreichende Aussicht auf Erfolg besteht und die betreffende Partei bedürftig ist. Dem Antrag muss zur Prüfung, ob Bedürftigkeit vorliegt, eine Erklärung über die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nebst Belegen beigefügt werden. Zum Rest des Beitrags »

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BVerfG – Prozesskostenhilfe für Klage gegen Bank auf Rückgängigmachung von Belastungsbuchungen auf Girokonto

Frau H. hat ein Girokonto bei einer Bank für das ihr eine bis Ende 2004 gültige EC-Karte mit persönlicher Geheimzahl („PIN“) zur Verfügung stand. Vom Konto der Frau H. wurden im November November 2004 an unterschiedlichen Geldautomaten an ihrem Wohnort, Geldbeträge in Höhe von insgesamt über 2.500 Euro € abgehoben; die Summe entsprach annähernd dem Guthabenstand zuzüglich eingeräumter Überziehungslinie. Die Geldautomaten waren nicht durch Videokameras überwacht. Zum Rest des Beitrags »

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LSG Schleswig-Holstein – Der durch eine Selbstbeteiligung nicht gedeckte Kostenanteil einer Rechtsschutzversicherung kann Gegenstand eines PKH- Antrages sein

Mit dem Ziel einen höheren Grad der Behinderung feststellen zu lassen, hatte der Kläger vor dem Sozialgericht Klage erhoben und beantragt, ihm Prozesskostenhilfe über die Höhe der mit seiner Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung von 153,00 Euro zu bewilligen. Er sei nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, diese Kosten selbst zu tragen. Das Sozialgericht lehnte den Antrag ab, der Kläger sei rechtsschutzversichert und könne auf diese zurückgreifen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Stuttgart – Schmerzensgeld ist weder Einkommen noch Vermögen und hat bei der Bewilligung von Prozesskostenhilfe unberücksichtigt zu bleiben

Wer einen Rechtsstreit führen muss, diesen aber nicht finanzieren kann, hat bei entsprechenden Erfolgsaussichten das Recht, Prozesskostenhilfe zu beantragen. Gemäß § 115 Abs. 1 ZPO ist grundsätzlich zunächst das gesamte Einkommen einsetzen, bevor Prozesskostenhilfe bewilligt werden darf. Gleiches gilt nach § 115 Abs. 2 ZPO hinsichtlich vorhandenen Vermögens, sofern dies zumutbar ist. Zum Rest des Beitrags »

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Bundesverfassungsgericht – Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe

Der Beschwerdeführer wendet sich gegen die Versagung von Prozesskostenhilfe für eine gegen das Land Hessen gerichtete Amtshaftungsklage, mit der er ein angemessenes Schmerzensgeld sowie Schadensersatz insbesondere wegen der Androhung von Folter durch Polizeibeamte geltend machen will. Zum Rest des Beitrags »

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