Schlagworte: Feststellungsklage

AG Düsseldorf – Rechtsschutzversicherung muss Deckung für negative Feststellungsklage gewähren

Der Mandant eines Kollegen, Rechtsanwalt Stefan Richter aus Berlin bekam eine Zahlungsaufforderung von der Content Service Ltd. aus Mannheim, er soll eine dieser dubiosen Webseiten besucht und dabei ein Abo abgeschlossen haben. Nachdem vom Anbieter auf anwaltliche Aufforderung kein Verzicht auf die angeblich bestehende Forderung erklärt wurde, wollte der Kollege negative Feststellungsklage erheben. Da der Mandant des Kollegen Richter eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen und auch seine Prämien immer brav bezahlt hatte, sollte die Versicherung die Übernahme der Kosten erklären. Tat sie aber nicht. Der Mandant des Kollegen sollte gefälligst abwarten, bis er mit einem gerichtlichen Mahnverfahren überzogen wird. Zum Rest des Beitrags »

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Schluss mit lustig!

Unser Mandant hatte die Nase gestrichen voll. Vor einiger Zeit noch Kunde eines Kabelanbieters, kündigte er seinen Anschluss, nachdem die Preise wieder einmal erhöht werden sollten. Die Kündigung wurde ihm auch bestätigt, allerdings wurde im Folgemonat natürlich der bereits erhöhte Preis abgebucht. Den Betrag ließ er zurückbuchen, entzog die Einzugsermächtigung und zahlte die letzten drei Monate seine Kabelgebühren per Überweisung. Zum Rest des Beitrags »

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AG Berlin-Mitte – Klingeltonanbieter geht leer aus

Eine negative Feststellungsklage eines Vaters wegen angeblich angefallener Forderungen aus der Nutzung seines Mobiltelefons und dem Abschluss diverser Klingeltonabos durch seine minderjährige Tochter gegen den Anbieter Jamba! hatte vor dem AG Berlin-Mitte Erfolg. Nach dem Urteil, erstritten von Rechtsanwalt Sascha Kremer aus Mönchengladbach, steht Jamba! weder gegen die minderjährige Tochter noch gegen deren Vater als Inhaber des Mobilfunkanschlusses Ansprüche zu. Zum Rest des Beitrags »

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LG Stuttgart – vermeintlicher Filesharer wehrt sich erfolgreich mit negativer Feststellungsklage

Die Gesellschaft zum Schutz geistigen Eigentums mbH stieß bei der Durchforstung des Angebotes einer Filesharing-Börse auf einen Nutzer, der unter einer bestimmten IP-Adresse 287 Audiodateien zum Herunterladen bereitgestellt hatte. Durch die Rechteinhaberin wurde daraufhin Strafantrag gegen Unbekannt bei der Staatsanwaltschaft Duisburg wegen Verletzung von Urheberrechten gestellt. Es folgte das übliche Procedere. Die Staatsanwaltschaft Duisburg ermittelte über den Provider, welchem Anschlussinhaber die IP-Nummer zum fraglichen Zeitpunkt zugeordnet war, teilte dabei allerdings eine falsche Benutzerkennung mit und erhielt so die Adresse des späteren Klägers. Zum Rest des Beitrags »

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