Schlagworte: Bauausschlussklausel

AG München – Bauausschlussklausel gilt auch im bauordnungsrechtlichen Bußgeldverfahren

Der spätere Kläger hatte bei einem Versicherungsunternehmen eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen. In den Versicherungsbedingungen war, wie üblich, vereinbart, dass kein Rechtsschutz besteht für Rechtsstreitigkeiten, die in Zusammenhang stehen mit der Planung oder Errichtung von Gebäuden oder Gebäudeteilen, die sich im Eigentum des Versicherten befinden (sog. Bauausschlussklausel). Zum Rest des Beitrags »

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