Schlagworte: Selbstbeteiligung

LSG Schleswig-Holstein – Der durch eine Selbstbeteiligung nicht gedeckte Kostenanteil einer Rechtsschutzversicherung kann Gegenstand eines PKH- Antrages sein

Mit dem Ziel einen höheren Grad der Behinderung feststellen zu lassen, hatte der Kläger vor dem Sozialgericht Klage erhoben und beantragt, ihm Prozesskostenhilfe über die Höhe der mit seiner Rechtsschutzversicherung vereinbarten Selbstbeteiligung von 153,00 Euro zu bewilligen. Er sei nach seinen persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen nicht in der Lage, diese Kosten selbst zu tragen. Das Sozialgericht lehnte den Antrag ab, der Kläger sei rechtsschutzversichert und könne auf diese zurückgreifen. Zum Rest des Beitrags »

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