Schlagworte: Aktenkenntnis

Kammergericht – Wenn ohne Aktenkenntnis eine sachgerechte Verteidigung nicht möglich ist, hat eine Pflichtverteidigerbeiordnung zu erfolgen

Die Strafprozessordnung nennt in § 140 die Fälle, in denen eine „notwendige Verteidigung“ zwingend vorgeschrieben ist und einem ein Pflichtverteidiger zur Seite gestellt werden muss. Dies ist nach § 140 Abs. 2 StPO dann der Fall, wenn es wegen der Schwierigkeit der Sach- oder Rechtslage geboten erscheint, oder wenn ersichtlich ist, dass sich ein Beschuldigter nicht selbst verteidigen kann. Zum Rest des Beitrags »

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