Wenn sich kein Verteidiger findet, muss der Pflichtverteidiger ran?


Über solche Zeilen eines „Journalisten“ kann man als Strafverteidiger nur den Kopf schütteln. In der Welt-Online findet sich in einem Artikel zum „Kinderschänderprozess“ in Baden-Baden folgendes :“Als er (der Angeklagte, RAK) Platz nimmt neben seinem Pflichtverteidiger, weil sich jemand, der freiwillig die Verteidigung übernommen hätte, nicht gefunden hat, beginnt die Staatsanwältin Natascha Kottisch-Borchmann mit der Verlesung der Anklagepunkte.“

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