Schlagworte: Nutzungsausfall

AG Berlin-Mitte – Kein Nutzungsausfall bei Fahrerlaubnisentzug

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall hat ein Geschädigter unter anderem auch Anspruch auf Inanspruchnahme eines Mietwagens für den Zeitraum, in dem sein unfallbeschädigtes Fahrzeug instand gesetzt wird, bzw. für den Zeitraum, der bei einem Totalschaden zur Wiederbeschaffung eines vergleichbaren Fahrzeuges erforderlich ist. Auch wenn kein Mietwagen in Anspruch genommen wird, besteht Anspruch auf Schadenersatz in Form der sog. Nutzungsausfallentschädigung. Zum Rest des Beitrags »

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