Unfallregulierung – Es geht auch schnell


Am 31. März hatte der Sohn unseres Mandanten mit dessen Roller einen Unfall. Der Unfallgegner war aus einer Seitenstraße gekommen und hatte den Rollerfahrer übersehen. Der konnte zwar noch ausweichen, rutschte dann aber seitlich übers Pflaster. Am Roller entstand wirtschaftlicher Totalschaden. Das von unserem Mandanten in Auftrag gegebene Gutachten am 08. April der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners übersandt und der Schaden beziffert.

Noch vor Ablauf der bis zum 23. April gesetzten Zahlungsfrist ging hier die Schadenabrechnung des Versicherers ein. Keine nervigen Zwischenmitteilungen, wie „unser Versicherungsnehmer hat uns den Sachverhalt noch nicht geschildert, wir bitten um Geduld“ und auch keine Kürzung der Schadenpositionen durch eigenes Schadengutachten. Abgerechnet wurde wie von uns beziffert, sogar der Nutzungsausfall für 14 Tage wurde ohne Murren gezahlt. Sonst argumentieren die Versicherungen entgegen der Rechtsprechung gern, dass die Anschaffung eines Ersatzfahrzeuges Voraussetzung für den Nutzungsausfall sei.

Einziger klitzekleiner Schönheitsfehler: die Versicherung hat dem Mandanten ein eigenes Restwertangebot über 30 Euro übermittelt und diese Summe vom Wiederbeschaffungswert abgezogen. Sofern es sich um ein Angebot eines regionalen Restwertanbieters handelt, kann man mit diesem Ergebnis aber leben. Auch wenn die Versicherung des Unfallgegners, die HUK-Coburg, hier sonst für ihre Streitbarkeit bekannt ist, gibt es diesmal nur Positives zu berichten.

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