Schlagworte: Scheinwohnsitz

OVG Münster zum Thema Führerscheintourismus – Scheinwohnsitz auf Verdacht oder wie man den EuGH ignoriert

Das Oberverwaltungsgericht Münster entschied in einem einstweiligen Rechtsschutzverfahren, dass die deutschen Behörden bei mangelnder Fahreignung eine später erteilte EU-Fahrerlaubnis entziehen dürfen, wenn „offenkundig ein ausländischer Scheinwohnsitz“ im Führerschein eingetragen ist. Das Oberverwaltungsgericht gab damit – wie zuvor das Verwaltungsgericht Düsseldorf – dem Landrat des Kreises Mettmann (Antragsgegner) Recht. Dieser hatte dem im Rheinland (zunächst in Düsseldorf, dann in Haan) ansässigen deutschen Antragsteller untersagt, von seiner polnischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, obwohl der Führerschein einen Wohnsitz in Polen auswies. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Rheinland-Pfalz – In Polen erteilte Fahrerlaubnis ist in Deutschland anzuerkennen

Dem Kläger wurde zweimal die Fahrerlaubnis wegen Trunkenheitsfahrten entzogen. Die Wiedererteilung scheiterte 2004, weil er das von der Fahrerlaubnisbehörde geforderte medizinisch-psychologische Gutachten nicht vorlegte. Daraufhin erwarb der Kläger im Dezember 2006 über eine in Berlin ansässige Firma eine polnische Fahrerlaubnis; im Führerschein ist als Wohnsitz Stettin eingetragen. Nachdem der Kläger die nach wie vor bestehenden Eignungsbedenken nicht durch ein medizinisch-psychologisches Gutachten ausgeräumt hatte, entzog die deutsche Straßenverkehrsbehörde die polnische Fahrerlaubnis. Zum Rest des Beitrags »

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