Schlagworte: Bahn

BGH: Zurück bleiben bitte!

Der BGH hat über den Schadensersatzanspruch eines Fahrgastes wegen eines Sturzes aufgrund von Glatteis auf einem Bahnsteig entschieden. Die DB Fernverkehr AG, erbringt Eisenbahnverkehrsleistungen im Fernverkehr. Die Klägerin erwarb bei ihr einen Fahrausweis für eine Fahrt mit dem ICE von Solingen nach Dresden. Auf dem Weg zum Haltepunkt des ICE stürzte die Klägerin auf dem Bahnsteig des Bahnhofs. Zum Rest des Beitrags »

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Und da war die Oberleitung weg…

Zwischen Berlin und Frankfurt (Oder) ist der Zugverkehr gestört, voraussichtlich noch bis in die Abendstunden. Am Mittwochmorgen so um 7 Uhr bemerkte man bei der Bahn, dass zwischen Fangschleuse und Fürstenwalde rund zwei Kilometer Oberleitung fehlen. Die wurden anscheinend geklaut. Die Linie RE 1 wurde gesperrt. Fahrgäste, so auch ich, mussten auf Ersatzbusse ausweichen um nach Frankfurt (Oder) und wieder zurück nach Berlin zu kommen. Schön wenn man einen Gerichtstermin hat. Zum Rest des Beitrags »

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BMJ – Bei Zugverspätung gibt es Geld zurück

Bei Verspätungen oder Zugausfällen soll es künftig Geld geben. Auf Vorschlag von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries hat das Bundeskabinett einen Entwurf für ein Fahrgastrechtegesetz beschlossen. Er knüpft an Regelungen einer bereits verabschiedeten EU-Verordnung an, die am 3. Dezember 2009 in Kraft tritt und dann EU-weit verbindlich gilt. Das neue Fahrgastrechtegesetz soll noch vor der Hauptreisesaison 2009 in Kraft treten. Zum Rest des Beitrags »

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AG Berlin-Tiergarten – Schmerzensgeld für durch Zugbegleiter verschütteten Kaffee auf Bahnfahrt

(c) S. Hainz / Pixelio

S. Hainz/Pixelio

Nach der wohl bekanntesten modernen Sage über das amerikanische Schadensersatzrecht erhielt Stella Liebeck 640.000 US-Dollar zugesprochen, nachdem sie bei McDonalds durch verschütteten Kaffee Verbrühungen erlitten haben soll. Das Gericht begründete dies damit, dass sie nicht auf die Tatsache hingewiesen worden sei, dass der Kaffee heiß ist. In Deutschland fallen die Schmerzensgeldzahlungen bei weitem nicht so hoch aus und ein sog. Strafschadenersatz ist dem deutschen Recht fremd. Dem Berliner Amtsgericht Tiergarten war eine Verbrühung durch heißen Kaffee nur 1.000 Euro wert. Zum Rest des Beitrags »

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