Schlagworte: Schadenmeldung

OLG Düsseldorf – Wer seiner Kaskoversicherung wissentlich Vorschäden verschweigt, geht leer aus

Ein Versicherungsnehmer verlangte, nachdem sein Auto gestohlen worden war, von seiner Kaskoversicherung Ersatz. Die Versicherung hatte zum einen wohl Zweifel, zum einen, dass das Auto tatsächlich gestohlen worden war und zum anderen, dass es lediglich die vom Versicherungsnehmer angegebenen kleineren Vorschäden hatte. Die Versicherung forschte nach und fand heraus, dass das Fahrzeug vom Versicherungsnehmer bereits mit erheblichen Vorschäden gekauft worden war. Zum Rest des Beitrags »

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