Schlagworte: Blutentnahme

Stellungnahme der GenStA zur Blutentnahme ohne richterliche Anordnung

In dieser Sache hatten wir nach dem Urteil des AG Ahrensburg zum „mitdenkenden Beamten“ Rechtsbeschwerde eingelegt. Die Generalstaatsanwaltschaft hat nun Stellung genommen und natürlich beantragt, die Rechtsbeschwerde als unbegründet zu verwerfen, da Gefahr im Verzug unzweifelhaft vorgelegen habe und wir nicht vorgetragen hätten, wann eine richterliche Anordnung zu erreichen gewesen wäre. Aufgrund gesicherter medizinischer Erkenntnisse, führe jeder Zeitverlust zur verminderten  Aussagekraft der Untersuchung einer später entnom­menen Blutprobe. Das ist richtig, führt aber konsequent zu Ende gedacht dazu, dass immer Gefahr im Verzuge anzunehmen sei und der Richtervorbehalt beliebig umgangen werden könnte. Zum Rest des Beitrags »

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OVG Lüneburg – eine rechtswidrig angeordnete Blutprobe ist im Fahrerlaubnisentziehungsverfahren verwertbar

Ob eine unter Verstoß gegen den gesetzlichen Richtervorbehalt durch die Polizei angeordnete Blutentnahme im einem Straf- oder Bußgeldverfahren verwertet werden darf oder nicht, ist Gegenstand zahlreicher obergerichtlicher Entscheidungen. Mal wird ein Beweisverwertungsverbot angenommen, mal wird ein solches verneint. Unabhängig von dieser Frage, stellt sich die Problematik erneut im Verwaltungsverfahren, wenn es um die Klärung der Geeignetheit zum Führen Kraftfahrzeugen geht. Egal ob das Straf- oder Bußgeldverfahren eingestellt wurde oder ein Freispruch erfolgte, bei einer Verurteilung verbunden mit der  Entziehung der Fahrerlaubnis und dem Antrag auf Wiedererteilung ohnehin, erlangt die Fahrerlaubnisbehörde Kenntnis vom Verfahren und wird prüfen, ob Zweifel an der Fahreignung bestehen und ob eine ärztliches Gutachten oder eine  MPU angeordnet werden müssen. Zum Rest des Beitrags »

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KG – Habt euch nicht so, der einfachgesetzliche Richtervorbehalt ist doch bloß eine Formvorschrift

Nach einer  Drogenfahrt verurteilte das AG Tiergarten den Betroffenen wegen  fahrlässiger Zuwiderhandlung gegen § 24a StVG zu einer Geldbuße von 275 Euro und einem Monat Fahrverbot. Die Rechtsbeschwerde des Betroffenen, die sich gegen die Verwertung der von der Polizei angeordneten Blutprobe richtete, hatte beim Kammergericht keinen Erfolg. Zum Rest des Beitrags »

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AG Ahrensburg – ein Beamter der nachdenkt, handelt nicht willkürlich

An einem Wochentag um die Mittagszeit herum führten Beamte der Polizeidirektion Bad Oldesloe eine allgemeine Verkehrskontrolle durch. Unsere Mandantin fiel durch gerötete Bindehäute und verlangsamte Pupillenreaktion auf. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf THC. Die Beamten ordneten wegen “Gefahr im Verzuge” eine Blutentnahme an. Dabei sei der für die Anordnung der Blutentnahme geltende Richtervorbehalt “bedacht” worden. Wegen der Erforderlichkeit einer zeitnahen Blutprobe habe man dann aber in angenommener Eigenkompetenz entschieden. Zum Rest des Beitrags »

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LG Itzehohe – Was das OLG Schleswig sagt, ist uns doch egal – kein Beweisverwertungsverbot bei Blutentnahme unter Verstoß gegen Richtervorbehalt

(c) Katzensteiner / Pixelio

Katzensteiner/Pixelio

Die 2. Strafkammer – Beschwerdekammer – des Landgerichts Itzehoe hat durch Beschluss vom 08.12.2009 die Beschwerde eines Autofahrers gegen die vorläufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis und die Beschlagnahme seines Führerscheins verworfen, obwohl lediglich ein Polizeibeamter ohne Rücksprache mit einem Richter die Blutprobe angeordnet hatte. Die Kammer hält – anders als der 1. Senat für Bußgeldsachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in seinem in einem Bußgeldverfahren ergangenen Urteil vom 26.10.2009 – das Ergebnis der von einem Polizeibeamten angeordneten Blutuntersuchung für verwertbar. Zum Rest des Beitrags »

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VG Saarlouis – Wer betrunken und bekifft Auto fährt, ist seinen Führerschein los

(c) Oliver Haja / Pixelio

O. Haja/Pixelio

Bei einer Verkehrskontrolle wurde dem Fahrer eines Kleinlasters wegen Verdacht auf Alkohol- und Drogenkonsum eine Blutprobe entnommen, die Spuren von etwa 0,0005 mg/l Tetrahydrocannabinol und den Wert von 0,023 mg/l Tetrahydrocannabinol-Carbonsäure sowie eine Alkoholkonzentration von 0,62 Promille ergab. Dem Fahrer wurde durch die Verwaltungsbehörde die Fahrerlaubnis mit sofortiger Wirkung entzogen, da Zweifel an seiner Fahreignung bestehen. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Schleswig – Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei nach Verdacht auf Drogenfahrt

„Blut ist ein ganz besondrer Saft“ lässt Goethe Mephistopheles zu Faust sagen. So besonders, dass es per Gesetz nicht jedem erlaubt ist, ihn zapfen zu lassen. Nach den Entscheidungen des OLG Celle, OLG Dresden, OLG Oldenburg und OLG Hamm, ist nun auch das OLG Schleswig der Meinung, dass die Polizei nicht generell befugt ist, diesen besonderen Saft entnehmen zu lassen und bei Verstoß ein Beweisverwertungsverbot besteht. Zum Rest des Beitrags »

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Die Polizei in Bad Oldesloe hat kein Telefon und wird auch noch persönlich

Wie kürzlich berichtet, fiel unsere Mandantin an einem Wochentag um die Mittagszeit bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch gerötete Bindehäute und verlangsamte Pupillenreaktion auf. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf THC. Der freundliche Beamte der Polizeidirektion Bad Oldeslohe ordnete wegen „Gefahr im Verzuge“ eine Blutentnahme an. Der für die Anordnung der Blutentnahme geltende Richtervorbehalt sei „bedacht“ worden, wegen der Erforderlichkeit einer zeitnahen Blutprobe und auch aufgrund einer polizeilichen Dienstanweisung habe man dann aber in angenommener Eigenkompetenz entschieden. Zum Rest des Beitrags »

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Wird auf dem Polizeibezirksrevier Bad Oldesloe gekifft?

Wie kürzlich berichtet, fiel unsere Mandantin an einem Wochentag um die Mittagszeit bei einer allgemeinen Verkehrskontrolle durch gerötete Bindehäute und verlangsamte Pupillenreaktion auf. Ein freiwillig durchgeführter Drogentest reagierte positiv auf THC. Der freundliche Beamte der Polizeidirektion Bad Oldeslohe ordnete wegen „Gefahr im Verzuge“ eine Blutentnahme an. Zum Rest des Beitrags »

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Richter Schlaflos

Ein Beschluss des OLG Karlsruhe vom 02.06.2009 (Az: 1 Ss 183/08) raubt den Richtern in Stuttgart und Umgebung den Schlaf. Das zumindest behauptet die Stuttgarter Zeitung. Dabei haben die Karlsruher Richter nun wahrlich nichts Neues beschlossen. Die haben nur drauf hingewiesen, dass auch Blutentnahmen bei Straßenverkehrsdelikten immer vom Richter angeordnet werden müssen und nur in Ausnahmefällen, nämlich bei Gefahr im Verzug von Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei angeordnet werden dürfen. Das ist keine neue Praxis, das steht so im Gesetz. Bei den Bereitschaftsrichtern soll nun nachts das Telefon kaum noch stillstehen. Zum Rest des Beitrags »

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