Schlagworte: Arbeitsrecht

LG Itzehohe – Was das OLG Schleswig sagt, ist uns doch egal – kein Beweisverwertungsverbot bei Blutentnahme unter Verstoß gegen Richtervorbehalt

(c) Katzensteiner / Pixelio

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Die 2. Strafkammer – Beschwerdekammer – des Landgerichts Itzehoe hat durch Beschluss vom 08.12.2009 die Beschwerde eines Autofahrers gegen die vorläufige Entziehung seiner Fahrerlaubnis und die Beschlagnahme seines Führerscheins verworfen, obwohl lediglich ein Polizeibeamter ohne Rücksprache mit einem Richter die Blutprobe angeordnet hatte. Die Kammer hält – anders als der 1. Senat für Bußgeldsachen des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in seinem in einem Bußgeldverfahren ergangenen Urteil vom 26.10.2009 – das Ergebnis der von einem Polizeibeamten angeordneten Blutuntersuchung für verwertbar. Zum Rest des Beitrags »

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