Richter Schlaflos


Ein Beschluss des OLG Karlsruhe vom 02.06.2009 (Az: 1 Ss 183/08) raubt den Richtern in Stuttgart und Umgebung den Schlaf. Das zumindest behauptet die Stuttgarter Zeitung. Dabei haben die Karlsruher Richter nun wahrlich nichts Neues beschlossen. Die haben nur drauf hingewiesen, dass auch Blutentnahmen bei Straßenverkehrsdelikten immer vom Richter angeordnet werden müssen und nur in Ausnahmefällen, nämlich bei Gefahr im Verzug von Staatsanwaltschaft bzw. der Polizei angeordnet werden dürfen. Das ist keine neue Praxis, das steht so im Gesetz. Bei den Bereitschaftsrichtern soll nun nachts das Telefon kaum noch stillstehen.

Von August bis September seien 468 Anrufe bei den Stuttgarter Bereitschaftsrichtern für Strafsachen statistisch erfasst worden, wonach auf die Blutentnahmen 228 Anrufe entfielen. Tendenz steigend. Innen- und Justizministerium von Baden-Württemberg haben auf den Beschluss des OLG Karlsruhe mit einem Erlass vom 12. Juni 2009 reagiert und Polizei und Staatsanwaltschaft angewiesen, den Richtervorbehalt künftig zu beachten. Es ist schon erstaunlich, dass man die Ermittlungsbehörden und ihre Ermittlungshelfer gesondert anweisen muss, das Gesetz zu achten.

Als Ausgleich für die durchwachten Nächte der Bereitschaftsrichter sei nach dem Bericht der Stuttgarter Zeitung ein Ausgleichstag und die Verkürzung des Bereitschaftsdienstes auf eine halbe Woche. Es stellt sich die Frage, was die Bereitschaftrichter bislang eigentlich unter dem Begriff „Bereitschaft“ verstanden haben. Wikipedia führt unter Bereitschaft im Allgemeinen die Akzeptanz einer Person, Gesellschaft oder Gruppe, etwas zu tun. Das hat mit schlafen nicht viel gemein. Unser Verständnis hält sich von daher in Grenzen.

Quelle: Stuttgarter Zeitung vom 29.10.2009

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