Schlagworte: Betriebskosten

BGH – Betriebskosten müssen von allen Mietern nachgezahlt werden, auch wenn nur einer die Abrechung erhält

(c) Andreas Morlok / Pixelio

A.Morlok/Pixelio

Die Beklagte und ihr Ehemann sind Mieter einer Wohnung in Berlin, für die sie natürlich Miete und monatlich Vorauszahlung für Betriebs-, Heiz- und Wasserkosten zahlen. Die Vermieterin rechnete im Dezember 2006 die Nebenkosten für das Abrechnungsjahr 2005 ab. Es ergab sich ein Nachzahlungsbetrag, wovon ein Teilbetrag von 254,89 € auf nicht näher aufgeschlüsselte Heizkosten entfiel. Die Einzelheiten ergaben sich aus einer Heizkostenabrechnung, die allerdings nur an die Beklagte adressiert war und auch nur ihr zugegangen ist. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

2 Kommentare

AG Köln – ein Einwurf-Einschreiben erbringt keinen Nachweis für den rechtzeitigen Zugang einer Betriebskostenabrechnung

Über die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen, wobei die Abrechnung dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen ist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen, es sei denn, er kann nichts für die Verspätung. Der Bundesgerichtshof entschied durch Urteil vom 21.01.2009, Az: VIII ZR 107/08, dass die Betriebskostenabrechnung dem Mieter noch innerhalb der Frist zugegangen sein muss; die rechtzeitige Absendung der Abrechnung genügt nicht aus. In diesem Zusammenhang stellt sich natürlich die Frage, wie der Zugang nachgewiesen werden kann. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

1 Kommentar

BGH – Versand einer Betriebskostenabrechung per Post kurz vor Ende der Abrechnungsfrist kann für den Vermieter teuer werden

Über die vom Mieter geleisteten Vorauszahlungen für Betriebskosten ist jährlich abzurechnen, wobei die Abrechnung ist dem Mieter spätestens bis zum Ablauf des zwölften Monats nach Ende des Abrechnungszeitraums mitzuteilen ist. Nach Ablauf dieser Frist kann der Vermieter keine Nachforderungen mehr geltend machen, es sei denn, er kann nichts für die Verspätung. Der Vermieter sollte aber den Abrechnungszeitpunkt nicht allzu sehr ausreizen und vor allem einen Zugangsnachweis haben, wie eine aktuelle Entscheidung des BGH zeigt. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

Keine Kommentare

BGH – Kosten der Wärmelieferung nach Umstellung auf Fernwärme als Bestandteil der Betriebskostenabrechnung

Die Klägerin, die Wohnungsvermieterin des Beklagten ist, verlangt Nachzahlung von Heiz- und Wasserkosten. Der Mietvertrag der Parteien sieht – unter Verweis auf die Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung – formularmäßig vor, dass der Mieter die Kosten des Heizungsbetriebs zu tragen hat. Die Wohnung wurde zunächst durch eine Zentralheizung mit Wärme versorgt. Im Jahr 2001 stellte der damalige Vermieter die Beheizung auf Fernwärmelieferung um. Mit der Heizkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 2004 verlangte die Klägerin eine Nachzahlung von 746,51 €. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

BGH – Abrechnung der Wasserkosten nach Wohnfläche, wenn nicht alle Wohnungen mit einem Wasserzähler ausgerüstet sind

Der für das Wohnraummietrecht zuständige VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter einer Wohnung bei der Betriebskostenabrechnung die Kosten der Wasserversorgung und Entwässerung verbrauchsabhängig abrechnen muss oder ob er den Anteil der Wohnfläche zugrunde legen darf, wenn – bis auf eine – alle übrigen Wohnungen im Gebäude mit einem Wasserzähler ausgerüstet sind. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

BGH – Wahl der Abrechnungsmethode bei der Nebenkostenabrechnung

Der Bundesgerichtshof hatte darüber zu entscheiden, ob der Vermieter bei der Nebenkostenabrechnung stets nur diejenigen Kosten abrechnen darf, die auf einem Verbrauch im Abrechnungszeitraum beruhen, oder ob er statt dessen auch die Kosten abrechnen darf, mit denen er selbst im Abrechnungszeitraum belastet wird. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare

BGH – Ermittlung der Personenzahl zur Umlage der Betriebskosten

(c) Andreas Morlok / Pixelio

A. Morlok/Pixelio

Die klagende Gemeinde ist Vermieterin einer von der Beklagten gemieteten Wohnung. Die Parteien vereinbarten die Umlage bestimmter Betriebskosten, unter anderem Kaltwasserverbrauch und Müllabfuhr, nach der Kopfzahl der Mietparteien. Mit der Betriebskostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 2004 errechnete die Klägerin eine Nachforderung zu ihren Gunsten. Die für die Verteilung maßgebliche Personenzahl hatte die Klägerin anhand des Einwohnermelderegisters ermittelt. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare

BGH – Kein Anspruch des Vermieters auf Erstattung einer „Nutzerwechselgebühr“ in den Betriebskosten

Der Mieterin einer Wohnung, die vor Ablauf des Abrechnungszeitraumes ausgezogen war, wurde von ihrer Vermieterin mit der späteren Betriebskostenabrechnung unter anderem eine „Nutzerwechselgebühr“ in Rechnung gestellt. Diese Gebühr hatte die Vermieterin an das Abrechungsunternehmen zahlen müssen. Die Mieterin weigerte sich und wurde auf Zahlung verklagt. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare

AG München – Wiesengutscheine für den Hausmeister können in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden

Und noch ein Wiesn-Urteil. Der Vermieter eines größeren Anwesens spendierte dem für ihn tätigen Hausmeister für dessen Oktoberfestbesuch einen Gutschein für ein halbes Wiesenhähnchen und für eine Maß Bier. Die beiden Gutscheine hatten zusammen einen Wert von 15,10 Euro. In der Nebenkostenabrechnung wurden diese Kosten auf die Mieter umgelegt. Eine Mieterin bemängelte dies und weigerte sich zu zahlen. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

Keine Kommentare

Verweigerung der Nebenkostenabrechnung bei beendetem Mietverhältnis

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Was tun, wenn nach Beendigung eines Mietverhältnisses der Vermieter die Abrechnung der Nebenkosten verweigert und der Mieter berechtigten Grund zu der Annahme haben darf, dass ein Guthaben zu seinen Gunsten besteht. Mit Ende des Mietverhältnisses besteht für den Mieter nicht mehr die Möglichkeit, die laufenden Vorauszahlungen auf die Betriebskosten zurückzubehalten, um den Vermieter zur Abrechnung zu zwingen. Eine Möglichkeit wäre, den Vermieter auf Erteilung der Abrechnung zu verklagen und dann in der nächsten Stufe das errechnete Guthaben zu verlangen. Wirkungsvoller ist jedoch eine Klage auf Rückzahlung aller im Abrechnungszeitraum geleisteten Vorauszahlungen. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare