Schlagworte: Umstellung

BGH – Kosten der Wärmelieferung nach Umstellung auf Fernwärme als Bestandteil der Betriebskostenabrechnung

Die Klägerin, die Wohnungsvermieterin des Beklagten ist, verlangt Nachzahlung von Heiz- und Wasserkosten. Der Mietvertrag der Parteien sieht – unter Verweis auf die Anlage 3 zu § 27 der II. Berechnungsverordnung – formularmäßig vor, dass der Mieter die Kosten des Heizungsbetriebs zu tragen hat. Die Wohnung wurde zunächst durch eine Zentralheizung mit Wärme versorgt. Im Jahr 2001 stellte der damalige Vermieter die Beheizung auf Fernwärmelieferung um. Mit der Heizkostenabrechnung für den Abrechnungszeitraum 2004 verlangte die Klägerin eine Nachzahlung von 746,51 €. Zum Rest des Beitrags »

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