Schlagworte: Gutschein

OLG München – Gültigkeitsbefristung von Amazon-Gutscheinen unzulässig

Der Internet-Versandhändler Amazon darf die Gültigkeit von Gutscheinen nicht auf ein Jahr befristen. Auch Gutschein-Restguthaben dürfen nicht nach diesem Zeitraum verfallen.  Das Oberlandesgericht München bestätigte in einer aktuellen Entscheidung vom 17.01.2007 (AZ: 29 U 3193/07) ein Urteil, das die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg im April 2007 vor dem Landgericht München (LG München I, Urteil vom 05.04.2007, AZ: 12 O 22084/06 = MIR 2007, Dok. 179) erstritten hatte. Zum Rest des Beitrags »

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AG München – Wiesengutscheine für den Hausmeister können in der Nebenkostenabrechnung umgelegt werden

Und noch ein Wiesn-Urteil. Der Vermieter eines größeren Anwesens spendierte dem für ihn tätigen Hausmeister für dessen Oktoberfestbesuch einen Gutschein für ein halbes Wiesenhähnchen und für eine Maß Bier. Die beiden Gutscheine hatten zusammen einen Wert von 15,10 Euro. In der Nebenkostenabrechnung wurden diese Kosten auf die Mieter umgelegt. Eine Mieterin bemängelte dies und weigerte sich zu zahlen. Zum Rest des Beitrags »

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