Kategorie Vertragsrecht

BGH – Nach Rücktritt vom Kaufvertrag gibt es für den Autokäufer Nutzungsausfall

Die Klägerin kaufte einen gebrauchten Pkw Honda Jazz zum Preis von 13.100 €. Der Pkw war bei Übergabe – für den Gebrauchtwagenhändler erkennbar – aufgrund eines nicht fachgerecht beseitigten Unfallschadens an der Vorderachse nicht betriebs- und verkehrssicher, weswegen die Klägerin vom Kaufvertrag zurücktrat. Vom Landgericht Berlin wurde der Händler zur Rückzahlung des Kaufpreises abzüglich einer Nutzungsentschädigung verurteilt. Nach dem Rücktritt bis zum Erwerb eines Ersatzfahrzeugs benutzte die Klägerin das Fahrzeug für 168 Tage nicht. Sie verlangte hierfür Ersatz des Nutzungsausfallschadens und vergeblicher Aufwendungen in Höhe von rund 6.400 €. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

3 Kommentare

BGH – Klausel zur Schadenspauschalierung bei Nichtabnahme in Auto-Kaufvertrag wirksam

(c) Thorben Wengert / Pixelio

T.Wengert/Pixelio

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat eine Vertragsklausel in einem Auto-Kaufvertrag für wirksam erklärt, durch die der Schadensersatzanspruch der Fahrzeughändlerin im Fall der Nichtabnahme des Fahrzeugs auf zehn Prozent des Kaufpreises pauschaliert, dem Käufer aber vorbehalten wird, einen geringeren Schaden nachzuweisen. Im entschiedenen Fall kaufte die Beklagte am 10. Januar 2008 von der Klägerin, einer Fahrzeughändlerin, einen gebrauchten PKW Toyota Prius zum Preis von 29.000 €. Zum Rest des Beitrags »

, , , , ,

1 Kommentar

BGH – Verkäufer darf Mängel untersuchen

Ein Käufer, der Ansprüche wegen Mängeln der gekauften Sache geltend macht, muss dem Verkäufer die Kaufsache zur Untersuchung zur Verfügung stellen. Der Kläger im vom BGH entschiedenen Rechtsstreit bestellte bei der beklagten Autohändlerin im April 2005 einen Renault-Neuwagen zum Preis von 18.500 €. Das Fahrzeug wurde ihm im Juni 2005 übergeben. Kurz darauf beanstandete der Käufer Mängel an der Elektronik des Fahrzeugs. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

BGH – bei einem Kauf unter Privaten ist AGB-Recht nicht ohne weiteres anwendbar

Der Bundesgerichtshof hat über die Frage entschieden, ob die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) im Falle eines Kaufs unter Privatleuten anwendbar sind, wenn bei dem Geschäft ein Vertragsformular verwendet wird, das der einen Vertragspartei vorliegt, aber von Dritten stammt (hier von einer Versicherung als Serviceleistung). Die Anwendbarkeit der Vorschriften wurde in dem entschiedenen Fall verneint. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare

BGH – die Lieferung einer Corvette in anderer Farbe stellt einen erheblichen Sachmangel dar

Bildquelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Datei:Corvette_C6_03.jpg, Foto: Alexander Z., GNU-Lizenz

Alexander Z.

Ein Autokäufer mit Sinn für das Besondere kaufte 2005 bei einem in Florida/USA ansässigen Unternehmen einen Chevrolet Corvette zu einem Preis von rund 55.000 US-Dollar. Das ihm anschließend zur Lieferung angebotene Fahrzeug war aber nicht wie im Vertrag angegeben in „Le Mans Blue Metallic“ lackiert, sondern schwarz. So eine Corvette wollte der Käufer nicht, verweigerte die Annahme des Fahrzeugs und zahlte mangels Erfüllung des Vertrages auch den Kaufpreis nicht. Das Unternehmen trat die Kaufpreisforderung an ein anderes Unternehmen ab und dieses verklagte den Autokäufer auf Zahlung des Kaufpreises Zug um Zug gegen Lieferung des Fahrzeugs. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare

AG Fürth: Pumpe ist nicht gleich Pumpe

Man stelle sich vor, man kauft bei einem Autohaus einen Mittelklassewagen, bekommt dann aber einen Kleinwagen eines anderen Herstellers geliefert, was nach Meinung des Autohauses aber keinen Unterschied mache, da beide Autohersteller die gleiche Firmenadresse haben. Mit dieser absurden Argumentation verweigerte ein großes, inzwischen insolventes Versandhaus unserer Mandantin die Lieferung eines Ersatzproduktes. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare

BGH – Aufklärungspflicht des Verkäufers beim Autoverkauf nach Erwerb von einem unbekannten Zwischenhändler

Der Kläger macht aus dem Kauf eines erstmals im Jahr 1994 zugelassenen Pkw Audi A 6, den er am 21. März 2004 für 4.500 € vom Beklagten zu 1 über einen Gebrauchtwagenhändler – den Beklagten zu 2 – als Vermittler erworben hat, Schadensersatzansprüche geltend. Im Kaufvertragsformular ist unter dem vorformulierten Text „Gesamtfahrleistung nach Angaben des Vorbesitzers“ handschriftlich „201.000 km“ vermerkt; dies entspricht dem vom Tacho zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses ausgewiesenen Kilometerstand. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare

AG Düsseldorf – Risiken von Restwertbörsen im Internet

Der Kläger, ein gewerblicher Autoverwerter, kaufte vom Versicherungsnehmer einer Kaskoversicherung ein Fahrzeug, das bei einem Unfall einen Totalschaden erlitten hatte. Die Versicherung hatte zuvor ein Ingenieurbüro mit der Begutachtung des Fahrzeugschadens beauftragt. Zur Ermittlung des Restwertes hatte dieses den PKW in eine Restwertbörse im Internet eingestellt. Der Kläger hatte für das Fahrzeug einen Preis von 2.660,00 € geboten, der dann den im Verhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung anzurechnenden Restwert bildete. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

BGH – Immer schön die Wartungsvorschriften des Herstellers durchlesen

Die Beklagte, eine Fachfirma auf dem Gebiet „Technologie und Service für Motoren und Antriebe“ war mit der Grundüberholung eines Zwölf-Zylinder-Gasmotors der Firma C. beauftragt. Sie hat dabei entgegen den Wartungsvorschriften des Herstellers die Befestigungsschrauben der Kontergewichte auf der Kurbelwelle nicht ausgetauscht, sondern nach Überprüfung ohne Rücksprache mit der Bestellerin weiterverwendet. Die Wartungsvorschriften der Firma C. waren der Beklagten nicht zugänglich, weil sie kein von der Firma C. autorisiertes Fachunternehmen war. Andere Hersteller vergleichbarer Motoren ließen zum Teil eine Weiterverwendung der Befestigungsschrauben nach Überprüfung zu. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare

OLG Hamm – Eine Abnahme „unter Vorbehalt“ gibt es nicht

(c) Rainer Sturm / Pixelio

R.Sturm/Pixelio

Für die Lieferung und den Einbau von Fenstern in einem Einfamilienhaus verlangte die ausführende Firma den Werklohn. Der Auftraggeber weigerte sich zu zahlen, da ihm wegen nicht beseitigter Mängel ein Zurückbehaltungsrecht zustehe und die Rechnung damit nicht fällig sei. Außerdem rechne er mit seinen Mängelbeseitigungskosten und Schadensersatzansprüche auf. Nach Fertigstellung der Arbeiten hatte der Auftraggeber allerdings ein Abnahmeprotokoll, welches einige Mängel aufzählte, unterschrieben, mit dem Zusatz „unter Vorbehalt“. Das war ein Fehler. Zum Rest des Beitrags »

, , , ,

Keine Kommentare