Schlagworte: Restwertbörse

AG Düsseldorf – Risiken von Restwertbörsen im Internet

Der Kläger, ein gewerblicher Autoverwerter, kaufte vom Versicherungsnehmer einer Kaskoversicherung ein Fahrzeug, das bei einem Unfall einen Totalschaden erlitten hatte. Die Versicherung hatte zuvor ein Ingenieurbüro mit der Begutachtung des Fahrzeugschadens beauftragt. Zur Ermittlung des Restwertes hatte dieses den PKW in eine Restwertbörse im Internet eingestellt. Der Kläger hatte für das Fahrzeug einen Preis von 2.660,00 € geboten, der dann den im Verhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung anzurechnenden Restwert bildete. Zum Rest des Beitrags »

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