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BGH – bei einem Kauf unter Privaten ist AGB-Recht nicht ohne weiteres anwendbar

Der Bundesgerichtshof hat über die Frage entschieden, ob die Vorschriften über Allgemeine Geschäftsbedingungen (§§ 305 ff. BGB) im Falle eines Kaufs unter Privatleuten anwendbar sind, wenn bei dem Geschäft ein Vertragsformular verwendet wird, das der einen Vertragspartei vorliegt, aber von Dritten stammt (hier von einer Versicherung als Serviceleistung). Die Anwendbarkeit der Vorschriften wurde in dem entschiedenen Fall verneint. Zum Rest des Beitrags »

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