Schlagworte: Vorgabe

BGH – Immer schön die Wartungsvorschriften des Herstellers durchlesen

Die Beklagte, eine Fachfirma auf dem Gebiet „Technologie und Service für Motoren und Antriebe“ war mit der Grundüberholung eines Zwölf-Zylinder-Gasmotors der Firma C. beauftragt. Sie hat dabei entgegen den Wartungsvorschriften des Herstellers die Befestigungsschrauben der Kontergewichte auf der Kurbelwelle nicht ausgetauscht, sondern nach Überprüfung ohne Rücksprache mit der Bestellerin weiterverwendet. Die Wartungsvorschriften der Firma C. waren der Beklagten nicht zugänglich, weil sie kein von der Firma C. autorisiertes Fachunternehmen war. Andere Hersteller vergleichbarer Motoren ließen zum Teil eine Weiterverwendung der Befestigungsschrauben nach Überprüfung zu. Zum Rest des Beitrags »

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