Kategorie Unfallregulierung

LG Berlin – Wer Zeit und Gelegenheit hat auszuweichen, haftet auch bei Vorfahrt anteilig mit einer Quote von 25 %

Unser Mandant fuhr mit seinem Mercedes eine Hauptstraße entlang. Es regnete leicht, auf der Straße verliefen Straßenbahngleise, rechts standen in dichter Reihe geparkte Autos. Aus einer Nebenstraße schaute von rechts plötzlich ein Golf zwischen den geparkten Autos heraus, es knallte. Unser Mandant behauptete, er habe wegen Gegenverkehrs nicht auswichen können und aufgrund der nassen Fahrbahn sei er in den Golf hineingerutscht. Die Unfallgegnerin behauptete, unser Mandant hätte vor der Kollision den Fuß von der Bremse genommen und sei mit voller Absicht gegen ihr Auto gefahren. Dies bestätigte auch ihr Ehemann und Beifahrer gegenüber der hinzu gerufenen Polizei. Zum Rest des Beitrags »

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V wie… innovative Schadenregulierung

Am Fahrzeug unserer Mandantin war nach einem Unfall ein nicht unerheblicher Schaden entstanden. Der Vater der Mandantin war in eine Straße eingefahren, als der Unfallgegner beschloss auszuparken und prompt in die Seite des vorbeifahrenden Pkw unserer Mandantin schrammte. Unsere Mandantin machte im Vertrauen darauf, dass so eine Schadenregulierung nicht kompliziert sein könne, den Fahrzeugschaden selbst geltend. Von der Kfz-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners kamen zunächst die üblichen Textbausteine, man müsse erst die Unfallakte abwarten usw. Zum Rest des Beitrags »

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Bei der Schadenregulierung verstehen wir keinen Spaß

Die Unfallsache, in der das Amtsgericht Mitte für September 2010 terminiert hatte, ist tatsächlich erledigt. Die beklagte Kfz-Haftpflichtversicherung hatte sich zuvor telefonisch in einem belustigten Tonfall der Ernsthaftigkeit unserer Klage vergewissert und nachdem wir klargestellt hatten, bei klaren Rechtsfragen völlig humorlos auch den letzen Cent einzuklagen, die noch offenen Reparaturkosten gezahlt. Zum Rest des Beitrags »

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AG Mannheim – Anscheinsbeweis bei einem Kettenauffahrunfall nur bedingt anwendbar

„Wer auffährt ist schuld!“ Nach dieser allgemein verbreiteten Auffassung wäre die Schuldfrage bei Auffahrunfällen damit eindeutig geklärt, man bräuchte keine Rechtsanwälte, keine Gerichte. Dabei gilt auch bei Auffahrunfällen im allgemeinen nur, dass gegen den Auffahrenden der sogenannte Beweis des ersten Anscheins dafür spricht, dass er entweder nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten (§ 4 Abs. 1 S. 1 StVO), seine Fahrgeschwindigkeit nicht der Verkehrssituation angepasst hat (§ 3 Abs. 1 StVO) oder es an der notwendigen Aufmerksamkeit hat fehlen lassen (§ 1 Abs. 2 StVO). Zum Rest des Beitrags »

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LG Köln – Oldtimer ohne Sicherheitsgurte begründet kein Mitverschulden

Die Spritztour zweier Freunde mit einen Anfang der 60er Jahre gebauten Roadster MGB 67 endete mit dem Zusammenstoß mit einem entgegenkommenden Chrysler und schlimmen Verletzungen für den Beifahrer. Dieser erlitt Gesichtsverletzungen, Hautablederungen, eine Zahnschmelzfraktur und Kniequetschungen, ist seither arbeitsunfähig und wird seinen erlernten Beruf nicht mehr ausüben können. Die KfZ-Haftpflichtversicherung des Unfallgegners regulierte seinen Schaden jedoch nur zum Teil abzüglich einer Mithaftung von 25 Prozent, da er nicht angeschnallt gewesen sei. Zum Rest des Beitrags »

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Nach dem Stillstand der Rechtspflege kommt Bewegung in die Sache

In einer Unfallsache hatten wir kürzlich den Stillstand der Rechtspflege beklagt, nun kommt Bewegung in die Sache. Die Schadensachbearbeiterin der beklagten Kfz-Haftpflichtversicherung rief an und meinte, sie hätte unsere Klage auf dem Tisch, ob das unser Ernst sei, wer denn bitte bei einem solchen Streitwert eine Klage schreibe. Was für eine sinnfreie Frage, erstens klagen wir nicht zum Spaß und wenn es sein muss, klagen wir auch einen Cent ein. Zum Rest des Beitrags »

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AG Frankenberg-Eder – Kfz-Haftpflicht- oder Privathaftpflichtversicherung, wer tritt ein für einen Schaden an einem Kfz durch ein Garagentor ein?

Der Kläger hat mit der beklagten Versicherung einen Vertrag über eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen. Er ist Eigentümer eines Wohnhauses mit Doppelgarage. Die Tore der Garage sind per Fernsteuerung getrennt voneinander zu öffnen. In der einen steht sein Fahrzeug, in der anderen das seiner Frau . Aufgrund einer Verwechslung der Tasten der Fernbedienung öffnete der Kläger das falsche Garagentor. Vor dem Garagentor stand ein Fahrzeug eines Besuchers, welches durch das öffnende Tor beschädigt wurde. Zum Rest des Beitrags »

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Stillstand der Rechtspflege?

In einer Unfallsache hat das Amtsgericht Mitte Termin bestimmt im September 2010. Auf unsere Nachfrage, ob das ein Schreibfehler und nicht doch September 2009 gemeint sei, bekamen wir von der Geschäftsstelle zur Antwort, in diesem Jahr passiere nichts mehr. Zum Rest des Beitrags »

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AG Charlottenburg – Die zerkratzte Autotür

Unser Mandant, erfreut, endlich einen Parkplatz gefunden zu haben, setzte rückwärts zum einparken an, als seine Kontrahentin mit ihrem Smart angebraust kam und vorwärts in die freie Lücke fuhr. Der Mandant, verständlicherweise sauer, stieg also aus und klopfte an die Scheibe des Smart. Was danach geschah ist höchst streitig und war auch Bestandteil eines letztlich eingestellten Strafverfahrens gegen unseren Mandanten. Er soll sehr böse Worte zu der Dame gesagt haben und ihr anschließend noch das Auto zerkratzt haben. Zum Rest des Beitrags »

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Schadenregulierung mit der Barmenia – zeitnah, freundlich und unkompliziert

Unser Mandant stand an einer Ampel, vor ihm ein weiteres Fahrzeug, als eine etwas unaufmerksame Verkehrsteilnehmerin auf sein Fahrzeug auffuhr und ihn auf das davor stehende aufschob. Derartige Auffahrunfälle, auch Kettenauffahrunfall genannt, können in der Schadenregulierung durchaus zum Problem werden, wenn der Unfallverlauf nicht mehr exakt zu rekonstruieren ist. So könnte der zuletzt Aufgefahrene behaupten, der Fahrer des mittleren Fahrzeugs sei bereits zuvor aufgefahren und nicht aufgeschoben worden. Zum Rest des Beitrags »

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