Schlagworte: Aktenversendungspauschale

LG Berlin – Wer Zeit und Gelegenheit hat auszuweichen, haftet auch bei Vorfahrt anteilig mit einer Quote von 25 %

Unser Mandant fuhr mit seinem Mercedes eine Hauptstraße entlang. Es regnete leicht, auf der Straße verliefen Straßenbahngleise, rechts standen in dichter Reihe geparkte Autos. Aus einer Nebenstraße schaute von rechts plötzlich ein Golf zwischen den geparkten Autos heraus, es knallte. Unser Mandant behauptete, er habe wegen Gegenverkehrs nicht auswichen können und aufgrund der nassen Fahrbahn sei er in den Golf hineingerutscht. Die Unfallgegnerin behauptete, unser Mandant hätte vor der Kollision den Fuß von der Bremse genommen und sei mit voller Absicht gegen ihr Auto gefahren. Dies bestätigte auch ihr Ehemann und Beifahrer gegenüber der hinzu gerufenen Polizei. Zum Rest des Beitrags »

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AG Neustadt a. Rbge – Umsatzsteuer auf Aktenversendungspauschale

Nach Begründung des Einspruchs gegen einen völlig unsinnigen Strafbefehl des AG Neustadt am Rübenberge, nahm die Staatsanwaltschaft Hannover die öffentliche Klage gegen unseren Mandanten zurück. Seine notwendigen Auslagen in Form der Verteidigervergütung wurden auf Antrag der Staatskasse auferlegt und festgesetzt. Auch die für die Übersendung der Akte an unsere Kanzlei zu zahlende Versendungspauschale von 12,00 Euro wurde festgesetzt, allerdings ohne Umsatzsteuer. Diese sei nach Auffassung des Bezirksrevisors beim LG Hannover nicht angefallen. Zum Rest des Beitrags »

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