Kategorie Sozialrecht

Muss man für Hartz IV Haus und Hof verkaufen? – Vermögenseinsatz bei Leistungsbezug nach dem SGB II

Bevor man hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) ist und Leistungen beziehen kann, muss man grundsätzlich sein Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalt verwenden (§ 12 SGB II). Ein kleiner Vermögensstock – so genanntes Freivermögen – wird dem Leistungsempfänger jedoch belassen. In der derzeit geltend Fassung des SGB II sind dies, Zum Rest des Beitrags »

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Sozialgerichts Dresden – ALG II – Jedes Familienmitglied hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer

Eine vierköpfige Familie, die von Arbeitslosengeld II lebt, hat Anspruch auf eine 4-Raum-Wohnung, wenn zwischen den Geschwisterkindern ein erheblicher Altersunterschied besteht. Der Leistungsträger muss daher einem Umzug aus einer 3-Raum-Wohnung zustimmen. Dies hat die 10. Kammer des Sozialgerichts Dresden am 02.08.2007 im Wege der Einstweiligen Anordnung durch Beschluss entschieden. (Az.: S10 AS 1957/07 ER – nicht rechtskräftig). Zum Rest des Beitrags »

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Sozialgericht Düsseldorf – ARGE hat Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen

Ein 62-jähriger alleinstehender Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bewohnt eine 55 qm große Wohnung. Obwohl die Behörde alleinstehenden Personen grundsätzlich nur 45 qm große Wohnungen zugesteht, akzeptierte sie die Wohnungsgröße, da die Miete verhältnismäßig niedrig war. Nicht mehr angemessen waren nach Auffassung der Behörde aber die Heizkosten. Diese lagen zwar noch unter der Grenze von 1,00 Euro/qm. Die Behörde berücksichtigte aber nur die Heizkosten einer 45 qm großen Wohnung. Der Leistungsempfänger klagte nach erfolglosem Widerspruch. Zum Rest des Beitrags »

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Hessisches Landessozialgericht – Widerspruchseinlegung mittels einfacher E-Mail wahrt nicht die Schriftform

(c) tobman / Pixelio

tobman/Pixelio

Eine Entscheidung über einen Antrag in einer sozialrechtlichen Angelegenheit ergeht immer als Bescheid. Dabei kann es sich um z.B. um einen Leistungs- oder einen Ablehnungsbescheid handeln. Sofern man mit der getroffenen Entscheidung nicht einverstanden ist, sollte Widerspruch eingelegt werden, andernfalls wird der Bescheid bestandskräftig. Information befinden sich in der Rechtsmittelbelehrung, die in dem Bescheid enthalten sein muss. Ein Widerspruch ist aber nicht nur an Fristen, sondern auch an bestimmte Formen gebunden. Zum Rest des Beitrags »

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SG Koblenz – Angemessenheit eines vom Leistungsempfänger selbst genutzten Eigenheims

Das Sozialgericht Koblenz setzt sich in seinem Urteil vom 03.05.2007 – S 11 AS 187/06 mit der Frage der Angemessenheit eines von einem Leistungsbezieher der Grundsicherung für Arbeitsuchende selbst genutzten Hausgrundstückes auseinander. Nach Ansicht des Gerichts wird die Reduzierung der Prüfung der Angemessenheit allein auf die Größe des Hausgrundstückes dem Sinn und Zweck des Schutzes eines Eigenheimes nicht gerecht. Ausschlaggebend sei vielmehr der Marktwert des Hauses bzw. der Wohnung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Zum Rest des Beitrags »

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