Schlagworte: Zimmer

Sozialgerichts Dresden – ALG II – Jedes Familienmitglied hat Anspruch auf ein eigenes Zimmer

Eine vierköpfige Familie, die von Arbeitslosengeld II lebt, hat Anspruch auf eine 4-Raum-Wohnung, wenn zwischen den Geschwisterkindern ein erheblicher Altersunterschied besteht. Der Leistungsträger muss daher einem Umzug aus einer 3-Raum-Wohnung zustimmen. Dies hat die 10. Kammer des Sozialgerichts Dresden am 02.08.2007 im Wege der Einstweiligen Anordnung durch Beschluss entschieden. (Az.: S10 AS 1957/07 ER – nicht rechtskräftig). Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare