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Muss man für Hartz IV Haus und Hof verkaufen? – Vermögenseinsatz bei Leistungsbezug nach dem SGB II

Bevor man hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuch II (Hartz IV) ist und Leistungen beziehen kann, muss man grundsätzlich sein Vermögen zur Sicherung des Lebensunterhalt verwenden (§ 12 SGB II). Ein kleiner Vermögensstock – so genanntes Freivermögen – wird dem Leistungsempfänger jedoch belassen. In der derzeit geltend Fassung des SGB II sind dies, Zum Rest des Beitrags »

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