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Sozialgericht Düsseldorf – ARGE hat Heizkosten in tatsächlicher Höhe zu übernehmen

Ein 62-jähriger alleinstehender Bezieher von Arbeitslosengeld II („Hartz IV“) bewohnt eine 55 qm große Wohnung. Obwohl die Behörde alleinstehenden Personen grundsätzlich nur 45 qm große Wohnungen zugesteht, akzeptierte sie die Wohnungsgröße, da die Miete verhältnismäßig niedrig war. Nicht mehr angemessen waren nach Auffassung der Behörde aber die Heizkosten. Diese lagen zwar noch unter der Grenze von 1,00 Euro/qm. Die Behörde berücksichtigte aber nur die Heizkosten einer 45 qm großen Wohnung. Der Leistungsempfänger klagte nach erfolglosem Widerspruch. Zum Rest des Beitrags »

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