Kategorie Autokauf

AG Düsseldorf – Risiken von Restwertbörsen im Internet

Der Kläger, ein gewerblicher Autoverwerter, kaufte vom Versicherungsnehmer einer Kaskoversicherung ein Fahrzeug, das bei einem Unfall einen Totalschaden erlitten hatte. Die Versicherung hatte zuvor ein Ingenieurbüro mit der Begutachtung des Fahrzeugschadens beauftragt. Zur Ermittlung des Restwertes hatte dieses den PKW in eine Restwertbörse im Internet eingestellt. Der Kläger hatte für das Fahrzeug einen Preis von 2.660,00 € geboten, der dann den im Verhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und der Versicherung anzurechnenden Restwert bildete. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Unzulässige Einschränkung einer Garantievereinbarung für Gebrauchtwagen

Der Kläger erwarb von einer Autohändlerin einen zehn Jahre alten Pkw Mercedes Benz C 280 mit einer Fahrleistung von 88.384 km. Die Verkäuferin gewährte dabei auf bestimmte Bauteile eine Garantie, der die Beklagte beitrat. Die Garantiebedingungen erlegen dem Käufer/Garantienehmer umfangreiche „Pflichten“ auf: Zum Rest des Beitrags »

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BGH – Nutzungswertersatz beim Rücktritt vom Autokaufvertrag

Die Klägerin erwarb vom Beklagten, einem Kraftfahrzeughändler, einen gebrauchten Pkw BMW 316 i mit einer Laufleistung von 174.500 km zu einem Kaufpreis von 4.100 €. Wegen Mängeln des Fahrzeugs erklärte die Klägerin, nachdem sie in der Zwischenzeit 36.000 km gefahren war, den Rücktritt vom Kaufvertrag. Zuletzt stritten die Parteien nur noch darüber, ob die Klägerin sich bei der Rückabwicklung des Kaufvertrages den Wert der Nutzungen anrechnen lassen muss. Zum Rest des Beitrags »

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LG Frankfurt (Oder): Mit einem „Sofortkauf“ bei eBay ist ein Kaufvertrag geschlossen

(c) tobman / Pixelio

tobman/Pixelio

Der Kläger hatte seinen gebrauchten Chrysler Voyager bei eBay für 8.750,00 € bei „Sofortkauf“ eingestellt. Das Angebot enthielt fünf Fotos, eine detaillierte Beschreibung sowie den Hinweis auf vorhandene technische Mängel und einige Beulen. Die spätere Beklage telefonierte erst mit dem Kläger, wobei man sich darüber einigte, dass der Kläger auf seine Kosten sowohl die Hauptuntersuchung als auch die Abgasuntersuchung durchführt und die Beklagte das Fahrzeug am Wohnsitz des Klägers abholt. Die Beklagte beendete die Auktion danach durch „Sofortkauf“. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Hamm – Wer fliegen will, muss sich ein Flugzeug kaufen – zur Mangelhaftigkeit von Motorrädern

(c) tommy S / Pixelio

tommyS/Pixelio

Der spätere Kläger kaufte von der Beklagten, einer Honda-Vertragshändlerin, eine Honda ST 1300 zu einem Gesamtpreis von 15.580,00 €. Seine gebrauchte BMW K 1200LT gab er für 9.800,00 € in Zahlung. Der Restbetrag wurde finanziert. Das neue Motorrad, das für Höchstgeschwindigkeiten von bis zu 240 km/h ausgelegt ist, fand nicht das Gefallen des Klägers. Insbesondere bemängelte er das Fahrverhalten bei höheren Geschwindigkeiten. Daraufhin ließ die Beklagte das Motorrad beim Hersteller vorführen. Dort gelangte man jedoch zu dem Ergebnis, dass sich das Fahrzeug in einem einwandfreien Zustand befinde und dem Stand der Serie entspreche. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – „Der Lack ist ab“ – Fehlende Originallackierung bei einem Gebrauchtfahrzeug ist kein Mangel

Der Kläger kaufte von der Beklagten einen gebrauchten Mercedes CLK Cabrio für 32.900 €. Auf den Kaufpreis leistete er eine Anzahlung in Höhe von 5.000 €. Die Restzahlung sollte einige Monate später erfolgen. Das Fahrzeug verblieb bis dahin auf dem Betriebsgelände der Beklagten. Dort wurde es vor der Übergabe zusammen mit anderen Fahrzeugen zerkratzt. Der Kläger erklärte daraufhin ohne Fristsetzung den Rücktritt vom Kaufvertrag und forderte die Beklagte zur Rückzahlung der geleisteten Anzahlung auf. Zum Rest des Beitrags »

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LG Bielefeld – Kein Rücktritt bei nur unerheblichem Defekt eines Cabrioverdecks

Die spätere Klägerin bestellte bei dem beklagten Autohaus im März 2006 einen neuen Opel Astra TT Cabrio zu einem Kaufpreis von rund 25.800 Euro. Nach der Übergabe des Fahrzeugs Mitte Juli 2006 traten Probleme beim automatischen Öffnen des Cabrio-Daches auf. Beim betätigen der Fernbedienung unterbrach der Öffnungsvorgang und konnte erst nach mehrfachen Drücken des Schalters beendet werden. Die Klägerin rügte den vorstehenden Mangel und zahlte den vereinbarten Kaufpreis unter Vorbehalt der Mängelfreiheit. Zum Rest des Beitrags »

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AG München – „Sofort urlaubsklar“ ist keine Garantie

Mitte September 2007 kaufte der spätere Kläger beim Beklagten ein Wohnmobil der Marke Karmann mit einer Laufleistung von 89.823 km und einer Erstzulassung im April 1992 zum Kaufpreis von 10.800 Euro. Zustande kam der Kauf, weil der Käufer zuvor eine Anzeige des Fahrzeuges im Internet gefunden hatte, in dem dieses als „sofort urlaubsklar“ beschrieben wurde. Wenige Tage vor der Übergabe des Autos fand auch eine Probefahrt statt, bei dem dieses ohne Schwierigkeiten ansprang und fuhr. Zum Rest des Beitrags »

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BGH – allein eine Standzeit von 19 Monaten beim Kauf älterer Gebrauchtwagen stellt noch keinen Mangel dar

Der Kläger, der einen Autohandel betreibt, verkaufte dem Beklagten im September 2006 einen Chevrolet Van 20 zum Kaufpreis von 13.900 Euro. Das damals rund zehn Jahre alte Fahrzeug war vor dem Verkauf für 19 Monate stillgelegt gewesen. Die Zulassungsstelle verweigerte wegen überzogener Stilllegungsfristen die erneute Zulassung. Noch im September 2006 stellte der Kläger das Fahrzeug nach Einholung des für die Zulassung erforderlichen Gutachtens wieder bereit und forderte den Beklagten zur Abholung und Bezahlung auf. Zum Rest des Beitrags »

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AG München – Ein „Bastlerfahrzeug“ ist eben kein Neuwagen

Im November 2005 erwarb der spätere Kläger vom späteren Beklagten einen VW, Typ 1 HXO zum Preis von 1650 Euro. In dem Kaufvertrag wurde das Fahrzeug als „Bastlerfahrzeug“ bezeichnet. Es war zu diesem Zeitpunkt 10 Jahre alt und hatte eine Laufleistung von 107.500 Kilometern. Nach dem der Kläger mit dem Fahrzeug selbst noch 6.100 Kilometer gefahren war, machte er im Mai 2005 gegenüber dem Verkäufer einige Mängel geltend. Zum Rest des Beitrags »

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