Schlagworte: Täuschung

AG München – Ein „Bastlerfahrzeug“ ist eben kein Neuwagen

Im November 2005 erwarb der spätere Kläger vom späteren Beklagten einen VW, Typ 1 HXO zum Preis von 1650 Euro. In dem Kaufvertrag wurde das Fahrzeug als „Bastlerfahrzeug“ bezeichnet. Es war zu diesem Zeitpunkt 10 Jahre alt und hatte eine Laufleistung von 107.500 Kilometern. Nach dem der Kläger mit dem Fahrzeug selbst noch 6.100 Kilometer gefahren war, machte er im Mai 2005 gegenüber dem Verkäufer einige Mängel geltend. Zum Rest des Beitrags »

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