Schlagworte: THC

OLG Celle – Beweisverwertungsverbot bei Anordnung der Blutentnahme durch Polizei auch bei Drogen

(c) manwalk / Pixelio

manwalk/Pixelio

Bei einer Polizeikontrolle stellten die eingesetzten Beamten bei dem betroffenen Kraftfahrer eine verlangsamte Pupillenreaktion bei Lichteinfall fest, worauf der Betroffene auf Befragen mitteilte, gelegentlich Haschisch zu konsumieren. Ein mit seinem Einverständnis durchgeführter Drogenschnelltest verlief positiv auf  THC. Daraufhin ordnete einer der Beamten eine Blutentnahme zur Feststellung von Drogen im Blut an. Den Versuch, eine richterliche Entscheidung zu erlangen, unternahm er nicht, da nach seiner Ansicht infolge des damit verbundenen Zeitverzuges das Untersuchungsergebnis verfälscht worden wäre. Die Untersuchung der Blutprobe ergab einen THC-Gehalt von 10 ng/ml Blut. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Koblenz – Werte verschiedener vom Verkehrsteilnehmer konsumierter Betäubungsmittel (THC/Amphetamin) dürfen nicht einfach addiert werden

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A. Mertes/Pixelio

In der einem Kraftfahrzeugführer entnommenen Blutprobe wurden 0,8 ng/mL THC und 14 ng/mL Amphetamin festgestellt. Trotzdem die einzelnen Substanzen für sich genommen die für eine Anwendbarkeit des § 24a Abs. 2 StVG geltenden Grenzwerte nicht erreichten, verurteilte das Amtsgericht den Kraftfahrzeugführer wegen fahrlässigen Führens eines Pkw unter der Wirkung von Cannabis und Amphetamin, indem es die Werte einfach addierte. Hiergegen legte der Kraftfahrer erfolgreich Rechtsbeschwerde zum OLG Koblenz ein. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Celle – Erkennbarkeit der Wirkung von Cannabis kann fehlen, wenn zwischen Konsum und Fahrtantritt ein größerer Zeitraum liegt (hier etwa 23 Stunden)

Ein Kraftfahrzeugführer, der angehalten worden war, räumte ein, am Vortag Cannabis konsumiert zu haben. Die Untersuchung der daraufhin entnommenen Blutprobe ergab einen Tetrahydrocannabinol-Gehalt von 2,7 ng/ml ergab. Nach Auffassung des Amtsgerichts habe der Betroffene zum Tatzeitpunkt damit rechnen müssen, noch berauschende Mittel im Blut zu haben und verurteilte ihn wegen fahrlässigen Führens eines Kraftfahrzeuges unter Wirkung eines berauschenden Mittels zu einer Geldbuße von 250 EUR und verhängte ein einmonatiges Fahrverbot. Zum Rest des Beitrags »

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Die Anordnung der Blutentnahme und der Richtervorbehalt – eine Bestandsaufnahme der Rechtsprechung

(c) Katzensteiner / Pixelio

Katzensteiner/Pixelio

Die Anordnung einer Blutentnahme, durch die in Grundrechte eingegriffen wird, steht – wie das Gesetz ausdrücklich und unmissverständlich festlegt – unter dem Vorbehalt, dass ein Richter diese Maßnahme anordnet. Nur wenn ausnahmsweise der Untersuchungszweck durch die Verzögerung, die durch den Antrag auf richterliche Anordnung entsteht, gefährdet wird, steht der Staatsanwaltschaft und nachrangig der Polizei die Anordnungskompetenz zu. Nachdem sich eine Rechtspraxis und Rechtsprechung entwickelt hatte, welche die vom Gesetzgeber gewollten Ausnahme aus praktischen Gründen zur Regel umkehrte, sah sich das BVerfG veranlasst, dieser althergebrachten Vorgehensweise eine klare Absage zu erteilen. Das BVerfG betonte den gesetzlichen Richtervorbehalt und legte den Begriff der Gefahr im Verzug eng aus. Zum Rest des Beitrags »

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OLG Zweibrücken – kein Bußgeld für bekifften Autofahrer

Wer unter der Wirkung eines berauschenden Mittels im Straßenverkehr ein Kraftfahrzeug führt, handelt ordnungswidrig. Eine solche Wirkung liegt vor, wenn die berauschende Substanz im Blut nachgewiesen wird. Ordnungswidrig handelt auch, wer die Tat fahrlässig begeht. Der Wortlaut des § 24a StVG ist so eindeutig formuliert, da kann ein Amtsrichter schon mal die Grundlagen des Ordnungswidrigkeitenrechts vergessen. Eine Ordnungswidrigkeit muss nämlich auch vorwerfbar begangen sein. Es kommt demnach beim § 24a StVG darauf an, ob die berauschende Wirkung zum Zeitpunkt des Fahrens erkennbar war und der Betroffene trotzdem vorwerfbar gefahren ist. Zum Rest des Beitrags »

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Die Anordnung der Blutentnahme und der Richtervorbehalt – Rückrechnung

(c) Oliver Haja / Pixelio

O.Haja/Pixelio

Der Abbau der Alkoholkonzentration im Körper ist abhängig vom Geschlecht, vom Körpergewicht und von individuell abweichenden Faktoren. Während der durchschnittliche Abbauwert ca. 0,15 ‰ pro Stunde beträgt, ist bei Verkehrsstraftaten nach der Rechtsprechung zugunsten eines Beschuldigten von einem Abbauwert von 0,10 ‰ pro Stunde auszugehen (steht die Frage der Schuldfähigkeit zur Debatte, oder liegt keine Blutprobe vor, erfolgt sogar eine Rückrechnung mit 0,20 ‰ pro Stunde und einem einmaligen Zuschlag weiterer 0,20 ‰). Zum Rest des Beitrags »

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OLG Frankfurt am Main – wer bekifft Auto fährt, riskiert nicht immer ein Bußgeld

Der bei einem Autofahrer durchgeführte Drogentest war positiv. Der Entnahme- und Tatzeit-THC-Wert betrug stattliche 2,2 ng/ml. Zwar verneinte das Amtsgericht das Vorliegen einer Straftat nach § 316 I, III StGB aus tatsächlichen Gründen, verhängte dann aber wegen vorsätzlichen Führens eines Pkw unter der Wirkung von Cannabis (§ 24a II StVG) eine Geldbuße von 400 € und ein Fahrverbot für die Dauer von 2 Monaten. Die Revision des Autofahrers hatte beim OLG Frankfurt am Main zumindest vorläufig Erfolg. Das Urteil wurde aufgehoben und zur neuen Entscheidung an das Amtsgericht zurückverwiesen, da die Feststellungen des Amtsgerichts weder die Voraussetzungen des vorsätzlichen, noch des fahrlässigen Handelns ausfüllen. Zum Rest des Beitrags »

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Justizposse am Amtsgericht Hersbruck – Hauptverhandlung vor dem Strafrichter wegen Besitz von Hanf-Speiseöl

Hanf (Cannabis sativa) ist eine vielseitig verwendbare Pflanze. Nur die Blüten der weiblichen Pflanzen bilden die ernährungsphysiologisch wertvollen Samen und das stark duftende Harz, das den Hanf berühmt und berüchtigt gemacht hat. Neben dem strafrechtlich relevanten Rauschhanf mit einem Gehalt bis zu 20 % Tetrahydrocannabinol (THC) in den weiblichen Blüten, gibt es noch den Nutzhanf. Dieser wird vor allem zur Gewinnung von Hanffasern angebaut, weitere Produkte des Hanfanbaus sind u.a. Hanfsamen sowie das daraus gewonnene Hanföl. Zum Rest des Beitrags »

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BayVGH – Ärztliches Gutachten kann unter Umständen auch bei nur einmaligem Cannabiskonsum verlangt werden

Der Antragsteller erklärte anlässlich einer Verkehrskontrolle, keine illegalen Drogen konsumiert zu haben. Die entnommene Blutprobe ergab Konzentrationen von 6,0 µg/L Tetrahydrocannabinol (THC), 2,5 µg/L Hydroxy-THC, 31 µg/L THC-Carbonsäure und 0,75 µg/L Cannabinol. Das mit der Untersuchung der Blutprobe beauftragte Institut merkte an, diese Befunde würden die offensichtlich einige Stunden zuvor stattgefundene Aufnahme von Cannabiszubereitungen beweisen; die Wirkung von Cannabis-Inhaltsstoffen habe auch noch im Zeitpunkt des Vorfalls vorgelegen. Zum Rest des Beitrags »

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BayVGH – Annahme der fehlenden Fahreignung bei einer THC-Konzentration zwischen 1,0 und 2,0 ng/ml und gelegentlichem Cannabis-Konsum

Die Fahrerlaubnisbehörde erhielt Kenntnis davon, dass der Antragsteller unter Cannabiseinfluss ein Kraftfahrzeug geführt hatte. Die rund eine Stunde nach einer Polizeikontrolle durchgeführte Blutentnahme ergab eine Konzentration von 1,9 ng/ml THC, 19,1 ng/ml THC-COOH und 0,3 ng/ml Cannabinol in seinem Blut. Gegen den Antragsteller wurde wegen einer Ordnungswidrigkeit nach § 24a Abs. 2 StVG ein Bußgeld verhängt. Zum Rest des Beitrags »

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