Schlagworte: Kündigungsschutzklage

LAG Hessen – bei Einwurf einer Kündigung in den Briefkasten beginnt die Klagefrist

Dem Arbeitnehmer, einem Kfz-Mechaniker wurde krankheitsbedingt gekündigt. Hiergegen hatte er Kündigungsschutzklage erhoben. Für die Dauer des Rechtstreits hatte der Arbeitgeber mit dem Mechaniker ein Prozessrechtsarbeitsverhältnis abgeschlossen. Nachdem der Mechaniker sich vor Antritt seines Urlaubs falsch ausgestempelt hatte, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen Arbeitszeitbetrug am 9. August fristlos, hilfsweise fristgemäß. Das Kündigungsschreiben fand der Mechaniker erst nach der Rückkehr aus seinem Urlaub, zwei Tage später am 31. August erhob er auch gegen diese Kündigung eine Kündigungsschutzklage. Allerdings einen Tag zu spät und nicht innerhalb der Klagefrist des § 4 KSchG von 3 Wochen. Zum Rest des Beitrags »

, , , , , , ,

1 Kommentar

Bundesarbeitsgericht – Abfindungsanspruch nach § 1a KSchG bei Rücknahme der Kündigungsschutzklage

Nach § 1a KSchG hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung einer Abfindung, wenn der Arbeitgeber betriebsbedingt kündigt und der Arbeitnehmer gegen die Kündigung nicht innerhalb der dreiwöchigen Klagefrist klagt.  Der Anspruch entsteht nach dem Gesetz jedoch nur dann, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer im Kündigungsschreiben auf die vorgenannten Anspruchsvoraussetzungen (Anspruch auf Abfindung bei Betriebsbedingtheit der Kündigung und Verstreichenlassen der Klagefrist) hinweist. Zum Rest des Beitrags »

, , ,

Keine Kommentare