Schlagworte: Klagefrist

LAG Hessen – bei Einwurf einer Kündigung in den Briefkasten beginnt die Klagefrist

Dem Arbeitnehmer, einem Kfz-Mechaniker wurde krankheitsbedingt gekündigt. Hiergegen hatte er Kündigungsschutzklage erhoben. Für die Dauer des Rechtstreits hatte der Arbeitgeber mit dem Mechaniker ein Prozessrechtsarbeitsverhältnis abgeschlossen. Nachdem der Mechaniker sich vor Antritt seines Urlaubs falsch ausgestempelt hatte, kündigte der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis wegen Arbeitszeitbetrug am 9. August fristlos, hilfsweise fristgemäß. Das Kündigungsschreiben fand der Mechaniker erst nach der Rückkehr aus seinem Urlaub, zwei Tage später am 31. August erhob er auch gegen diese Kündigung eine Kündigungsschutzklage. Allerdings einen Tag zu spät und nicht innerhalb der Klagefrist des § 4 KSchG von 3 Wochen. Zum Rest des Beitrags »

, , , , , , ,

1 Kommentar

Bundesarbeitsgericht – Klagefrist bei Kündigung schwerbehinderter Arbeitnehmer

Der schwerbehinderte Kläger stand seit Mai 2003 bei dem Beklagten in einem Arbeitsverhältnis als Automechaniker. Mit Schreiben vom 13. Juni 2005 kündigte der Beklagte das Arbeitsverhältnis zum 30. Juni 2005, ohne zuvor die Zustimmung des Integrationsamtes eingeholt zu haben. Die Parteien streiten darüber, ob das Kündigungsschreiben dem Kläger noch am 29. Juni 2005 oder später zugegangen ist. Zum Rest des Beitrags »

, ,

Keine Kommentare