Schlagworte: Rückforderung

BFH: versehentlich zu viel erstattete Lohnsteuer braucht nicht zurück gezahlt werden

Allerdings nur, wenn seit dem Erlass des Einkommensteuerbescheids mehr als fünf Jahre verstrichen sind. Das hat der Bundesfinanzhof durch Urteil vom 25. Oktober 2011 – VII R 55/10 – entschieden. Zum Rest des Beitrags »

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Verwaltungsgericht Göttingen – keine Rückforderung von BAföG trotz verschwiegenen Vermögens

Die zwei Klägerinnen lebten mit ihren Eltern und ihrer Großmutter zusammen auf einem Bauernhof. Auf den Namen der Klägerinnen waren nach ihrer Geburt Sparbücher angelegt worden. Die Großmutter der Klägerinnen, die laufend Einzahlungen darauf vornahm, war im Besitz der Sparbücher und wollte sie den Klägerinnen zur Hochzeit schenken. Die Klägerinnen wussten wohl von der Existenz dieser Sparbücher, kannten aber nicht die Kontonummer und die Höhe der Forderungen gegen die Bank. Zum Rest des Beitrags »

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AG Düsseldorf – Rückforderungsanspruch bei Bestellung von Klingelton-Abos durch Minderjährige

(c) Stebchen / Pixelio

Stebchen/Pixelio

Das Amtsgericht Düsseldorf hat mit Urteil vom 02.08.2006 (Az.: 52 C 17756/05) einen Anbieter sogenannter Klingelton-Abos verurteilt, die durch diesen bereits eingezogenen Entgelte an eine Minderjährige zurückzuerstatten. In dem entschiedenen Fall bestellte eine Minderjährige über ein Prepaid-Handy, dass sie von ihrem Vater geschenkt bekommen hatte, per SMS Klingeltöne und schloss damit zugleich ein Abonnement ab. Nachdem der Vater damit nicht einverstanden war, das Geld für das Abo jedoch schon vom Guthaben abgezogen war und der Anbieter sich weigerte, das Geld zurückzuzahlen, klagte man die abgebuchten 38,87 Euro ein. Zum Rest des Beitrags »

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